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Arbeitnehmerinnen

Arbeitnehmerinnen bezeichnet im deutschsprachigen Raum Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und für ihre Arbeitsleistung Lohn oder Gehalt erhalten. Der Begriff betont die weibliche Form des Pendants Arbeitnehmer und wird verwendet, um die geschlechtsspezifische Perspektive im Arbeitsmarkt zu kennzeichnen. In vielen Ländern umfasst er alle Erwerbstätigen, die nicht selbstständig tätig sind, unabhängig von Branche, Alter oder Qualifikation.

Der rechtliche Rahmen schützt Arbeitnehmerinnen vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und regelt Arbeitsbedingungen, Mutterschutz, Kündigungsschutz und

Der Arbeitsmarkt zeigt bei Arbeitnehmerinnen eine zunehmende Erwerbstätigkeit, doch bestehen nach wie vor Unterschiede zwischen Branchen,

Die Rolle der Arbeitnehmerinnen hat Auswirkungen auf Familienpolitik, Renten und Sozialleistungen. Initiativen zur Förderung von Gleichberechtigung,

Elternzeit.
In
Deutschland
gehören
Allgemeines
Gleichbehandlungsgesetz,
Mutterschutzgesetz,
Bundesurlaubsgesetz
sowie
das
Teilzeit-
und
Befristungsgesetz
zu
den
zentralen
Regelwerken.
Tarifverträge
und
Betriebsvereinbarungen
ergänzen
diese
Regelungen
und
tragen
zur
Entgeltgleichheit
bei,
die
das
Prinzip
„gleicher
Lohn
für
gleiche
Arbeit“
betont.
Hierarchien
und
Arbeitsformen.
Frauen
sind
in
vielen
Bereichen
stärker
von
Teilzeitarbeit
betroffen
und
in
Führungspositionen
unterrepräsentiert.
Frauenlöhne
weisen
im
Durchschnitt
eine
geringere
Entlohnung
auf
als
die
von
Männern,
was
auf
Branchen-
und
Qualifikationsmuster
sowie
Vereinbarkeitsfragen
zurückgeführt
wird.
Vereinbarkeit
von
Beruf
und
Familie
sowie
zur
Stärkung
von
Frauen
in
Wissenschaft,
Technik,
Wirtschaft
und
Politik
zielen
darauf
ab,
Barrieren
im
Arbeitsleben
abzubauen
und
den
Anteil
von
Arbeitnehmerinnen
in
allen
Qualifikationsstufen
zu
erhöhen.