Kündigungsschutz
Kündigungsschutz bezeichnet den rechtlichen Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber. In Deutschland ist er maßgeblich im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt und wird durch weitere Vorschriften wie Mutterschutz-, Schwerbehinderten- und Tarifrechtsnormen ergänzt. Ziel ist eine faire und sozial ausgewogene Gestaltung von Beendigungssituationen.
Geltungsbereich und Arten: Der allgemeine Kündigungsschutz gilt in der Regel für Arbeitnehmer in Betrieben mit mindestens
Sozialauswahl und Schutzvorschriften: Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl durchführen und Kriterien wie Alter,
Betriebsrat und Verfahrenspflichten: In Betrieben mit einem Betriebsrat muss dieser vor einer Kündigung angehört und gegebenenfalls
Rechtsweg und Folgen: Gegen eine Kündigung kann innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben
Kündigungsschutz stärkt die Stabilität von Arbeitsverhältnissen und verhindert willkürliche Entlassungen, während Arbeitgeber weiterhin berechtigt bleiben, betrieblich