Gleichberechtigung
Gleichberechtigung bezeichnet das Prinzip, dass alle Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht dieselben Rechte, Freiheiten und Pflichten besitzen und vor dem Gesetz gleich behandelt werden. Im engeren Sinn wird oft von rechtlicher Gleichberechtigung gesprochen, während Gleichstellung auch politische Maßnahmen umfasst, die eine tatsächliche Gleichheit in Praxis und Teilhabe fördern.
In Deutschland ist der Grundsatz der Gleichberechtigung im Grundgesetz verankert. Art. 3 GG garantiert Gleichheit von
Historisch hat sich Gleichberechtigung schrittweise entwickelt: Viele Staaten gewähren Frauen das Wahlrecht und erhalten rechtliche Gleichheiten;
Praxisfelder der Gleichberechtigung umfassen den Arbeitsmarkt, die Politik, Bildung sowie Familie und Freizeit. Typische Maßnahmen umfassen
International betont Gleichberechtigung die Umsetzung der Menschenrechte. Die Agenda 2030 der Vereinten Nationen, insbesondere Ziel 5,