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Menschenrechtsabkommen

Menschenrechtsabkommen sind völkerrechtliche Verträge, die darauf abzielen, grundlegende Rechte von Individuen zu schützen, zu fördern und zu gewährleisten. Staaten, die solche Abkommen ratifizieren, verpflichten sich zu Achtung, Schutz und Erfüllung der darin festgelegten Rechte und zu regelmäßigen Berichten über die Umsetzung. Viele Abkommen sehen zudem Mechanismen vor, mit denen Betroffene Rechte geltend machen können.

Auf globaler Ebene bildet die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 das normative Fundament, obwohl sie

Auf regionaler Ebene existieren eigene Systeme, zum Beispiel die Europäische Menschenrechtskonvention des Europarats mit dem Europäischen

Verfahren umfassen Ratifizierung und Umsetzung im nationalen Recht, regelmäßige Berichte an die zuständigen Gremien sowie, in

Herausforderungen bleiben, etwa uneinheitliche Ratifizierung, Vorbehalte gegenüber einzelnen Rechten, Notstands- oder politische Ausnahmeregelungen sowie begrenzte Durchsetzungsmethoden.

rechtlich
nicht
bindend
ist;
bindende
Kernverträge
folgen,
darunter
der
Internationale
Pakt
über
bürgerliche
und
politische
Rechte
(ICCPR)
und
der
Internationale
Pakt
über
wirtschaftliche,
soziale
und
kulturelle
Rechte
(ICESCR).
Weitere
zentrale
UN-Verträge
betreffen
spezielle
Gruppenrechte,
etwa
die
Gleichstellung
der
Frau
(CEDAW),
Kinderrechte
(CRC),
Schutz
vor
Folter
(CAT)
sowie
Rechte
von
Menschen
mit
Behinderungen
(CRPD).
Viele
dieser
Verträge
enthalten
optionale
Protokolle,
die
individuelle
Beschwerdewege
oder
weitere
Monitoring-Mechanismen
ermöglichen.
Gerichtshof
für
Menschenrechte;
in
der
Amerikas-Region
die
Amerikanische
Konvention
über
Menschenrechte
mit
der
Inter-Amerikanischen
Kommission
und
dem
Inter-Amerikanischen
Gerichtshof;
und
in
Afrika
die
Afrikanische
Charta
über
Menschenrechte
mit
der
Afrikanischen
Kommission
und
dem
Afrikanischen
Gerichtshof.
vielen
Fällen,
individuelle
Beschwerden
und
regionale
bzw.
universelle
Beschwerdemechanismen.
Der
Universelle
Periodische
Überprüfungs-Prozess
(UPR)
des
UN-Menschenrechtsrats
prüft
alle
Mitgliedstaaten
regelmäßig.
Regionen
verfügen
zudem
über
eigenständige
Gerichtsbarkeiten
mit
bindenden
Entscheidungen.
Dennoch
bilden
Menschenrechtsabkommen
einen
zentralen
Rahmen
für
internationalen
Rechts-
und
Normstandardschutz.