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Entlohnung

Entlohnung bezeichnet die Vergütung für geleistete Arbeit oder andere erbrachte Leistungen. Im wirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Kontext umfasst der Begriff sowohl monetäre Zahlungen als auch nicht-monetäre Leistungen und dient als Gegenleistung für Einsatz, Verantwortung und erbrachte Ergebnisse.

Zu den monetären Bestandteilen gehören Lohn, Gehalt, Prämien, Boni, Zuschläge, Provisionen und Überstundenzuschläge. Nicht-monetäre Bestandteile können

In der Praxis spielen Entlohnungssysteme eine zentrale Rolle. Tarifverträge, gesetzliche Vorgaben wie der Mindestlohn, sowie Regelungen

Der Begriff wird auch im Kontext von Auftragnehmern oder Selbstständigen verwendet, wo Honorare oder Vergütungen für

betriebliche
Zusatzleistungen
umfassen,
wie
Zuschüsse
zu
Verkehrskosten,
betriebliche
Sozialleistungen,
eine
betriebliche
Altersvorsorge
oder
Sachleistungen.
In
vielen
Zusammenhängen
wird
Entlohnung
als
Oberbegriff
verwendet,
der
auch
Vergütung
oder
Bezahlung
einschließt;
der
Unterschied
zwischen
Lohn,
Gehalt
und
Entlohnung
wird
je
nach
Kontext
unterschiedlich
ausgelegt.
zur
Gleichbehandlung
beeinflussen
die
Ausgestaltung
der
Entlohnung.
Unternehmen
nutzen
unterschiedliche
Modelle,
etwa
leistungsorientierte
Vergütung,
um
Motivation,
Produktivität
und
Bindung
der
Mitarbeitenden
zu
fördern.
Entlohnungspolitik
kann
zudem
Fragen
der
Transparenz,
Fairness
und
Chancengleichheit
betreffen,
beispielsweise
durch
Entgelttransparenzgesetze
oder
entsprechende
Internal
Policies.
erbrachte
Leistungen
als
Entlohnung
bezeichnet
werden.
Insgesamt
beschreibt
Entlohnung
die
Gesamtheit
der
Leistungen,
die
eine
Person
oder
eine
Organisation
als
Gegenleistung
für
geleistete
Arbeit
oder
Dienstleistungen
erhält.