Gegenleistung
Gegenleistung bezeichnet im Zivilrecht die Leistung, die eine Vertragspartei als Gegenwert für die Leistung der anderen erbringt. In der Praxis wird der Begriff vor allem bei entgeltlichen Verträgen verwendet, also dort, wo eine Gegenleistung in Form von Geld, einer Sache oder einer Dienstleistung erwartet wird.
Rechtlich ist Gegenleistung kein formales Element der Willenserklärung, sondern der Kern der Gegenseitigkeit eines Vertrages. Typische
Gegenleistung kann monetär oder sachlich erfolgen und muss inhaltlich sinnvoll auf die erhaltene Leistung abgestimmt sein.
In der Praxis beeinflusst die Gegenleistung auch Rechtsfolgen bei Leistungsstörungen. Wird die Gegenleistung nicht oder mangelhaft
Zusammengefasst ist Gegenleistung der vertraglich vereinbarte Gegenwert für die Leistung der anderen Partei, der das Funktionieren