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Gegenleistung

Gegenleistung bezeichnet im Zivilrecht die Leistung, die eine Vertragspartei als Gegenwert für die Leistung der anderen erbringt. In der Praxis wird der Begriff vor allem bei entgeltlichen Verträgen verwendet, also dort, wo eine Gegenleistung in Form von Geld, einer Sache oder einer Dienstleistung erwartet wird.

Rechtlich ist Gegenleistung kein formales Element der Willenserklärung, sondern der Kern der Gegenseitigkeit eines Vertrages. Typische

Gegenleistung kann monetär oder sachlich erfolgen und muss inhaltlich sinnvoll auf die erhaltene Leistung abgestimmt sein.

In der Praxis beeinflusst die Gegenleistung auch Rechtsfolgen bei Leistungsstörungen. Wird die Gegenleistung nicht oder mangelhaft

Zusammengefasst ist Gegenleistung der vertraglich vereinbarte Gegenwert für die Leistung der anderen Partei, der das Funktionieren

Gegenleistungen
sind
der
Kaufpreis
bei
einem
Kaufvertrag,
die
Vergütung
bei
einem
Dienstvertrag
oder
die
Lieferung
von
Waren
im
Tausch
gegen
andere
Güter.
Auch
eine
Verpflichtung
zu
künftigen
Leistungen
kann
als
Gegenleistung
gelten,
sofern
sie
vertraglich
vereinbart
ist.
Unentgeltliche
Verträge,
wie
Schenkung
oder
Leihe,
sehen
dagegen
oft
keine
Gegenleistung
vor.
Das
Verhältnis
von
Leistung
und
Gegenleistung
muss
nicht
strikt
gleichwertig
sein,
aber
der
Vertrag
setzt
in
der
Regel
auf
einen
bestimmten
wirtschaftlichen
Ausgleich
oder
Austausch.
erbracht,
können
Ansprüche
wie
Rücktritt,
Minderung,
Nachbesserung
oder
Schadensersatz
entstehen,
sofern
der
Vertrag
entsprechende
Rechte
vorsieht.
eines
Großteils
entgeltlicher
Verträge
ermöglicht
und
Rechtsfolgen
bei
Leistungsstörungen
bestimmt.