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Zuschläge

Zuschläge bezeichnet man als zusätzliche Beträge, die zu einem Basispreis oder Basislohn hinzugefügt werden, um bestimmte Kosten, Aufwendungen, Zeiten oder Risiken abzudecken. Sie dienen der Kostendeckung, der Arbeitszeitabgeltung oder der Leistungsanreizsetzung und sind keine Rabatte oder Preisnachlässe.

In der Preisgestaltung treten Zuschläge häufig auf, um besondere Bedingungen zu berücksichtigen, zum Beispiel Kraftstoffzuschlag, Transport-,

Im Arbeitsleben finden sich Zuschläge vor allem zur Entlohnung unter besonderen Arbeitsbedingungen: Nachtzuschläge, Schichtzuschläge, Sonn- und

Rechtlich gelten Zuschläge grundsätzlich als Teil des Entgelts. Sie unterliegen damit der Lohnsteuer und den Sozialabgaben;

Express-,
Verpackungs-
oder
Versicherungskosten
sowie
Wechselkursrisiken.
Zuschläge
können
vertraglich
festgelegt,
in
Angeboten
separat
aufgeführt
oder
allgemein
in
Preislisten
ausgewiesen
werden.
Sie
sind
in
der
Regel
Bestandteil
des
Endpreises
und
sollen
die
tatsächlichen
Kosten
erhöhen,
nicht
den
Nettopreis.
Feiertagszuschläge
sowie
Überstundenzuschläge.
Die
Höhe
und
Berechnungsgrundlage
richten
sich
oft
nach
Tarifverträgen,
Betriebsvereinbarungen
oder
individuellen
Arbeitsverträgen.
Die
Zuschläge
sind
in
der
Lohnabrechnung
separat
auszuweisen
und
erhöhen
das
Bruttogehalt.
in
einigen
Fällen
können
Tarif-
oder
Vertragsregelungen
besondere
Ausnahmen
oder
Hinweise
enthalten.
Für
Unternehmen
sind
klare
Vereinbarungen
über
die
Zuschlagsarten,
die
Berechnungen
und
deren
Abrechnungswege
wichtig.