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Lohnabrechnung

Die Lohnabrechnung, auch Gehaltsabrechnung genannt, ist ein regelmäßig erstelltes Dokument, das das Bruttoeinkommen, alle Abzüge und den Nettobetrag für einen Abrechnungszeitraum ausweist. Sie dient der ordnungsgemäßen Gehaltszahlung, der steuerlichen Meldung und der persönlichen Lohndokumentation des Mitarbeiters. In der Praxis wird sie monatlich erstellt, oft von der Personalabteilung oder einem externen Lohnabrechnungsdienst.

Typische Inhalte sind das Bruttoentgelt (Grundgehalt, ggf. Zuschläge, Boni, Spesen), die Abzüge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf Kirchensteuer),

Die Lohnabrechnung basiert auf Stammdaten und Arbeitszeitdaten (Steuerklasse, Kinderfreibetrag, Kirchensteuermerkmal, Krankheitstage, Urlaub, Arbeitszeit). Sie berücksichtigt Lohnarten,

Rechtliche Rahmenbedingungen umfassen die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten des Arbeitgebers sowie Datenschutzbestimmungen. Lohnabrechnungen und zugehörige Unterlagen

Mit der fortschreitenden Digitalisierung erfolgt die Lohnabrechnung meist elektronisch über Lohnabrechnungssoftware oder Gehaltsportale. Datenübermittlung an Finanzverwaltung

die
Sozialversicherungsbeiträge
(Renten-,
Arbeitslosen-,
Kranken-,
Pflegeversicherung)
sowie
der
daraus
resultierende
Nettolohn.
In
der
Abrechnung
können
auch
Arbeitgeberanteile,
Zuschläge
für
Sonntags-,
Nacht-
oder
Feiertagsarbeit
und
Sachbezüge
aufgeführt
sein.
gesetzliche
und
tarifliche
Vorgaben,
und
berechnet
Brutto-,
Abzugs-
und
Nettobeträge
sowie
ggf.
Umlagen.
Die
Auszahlung
erfolgt
typischerweise
per
Überweisung
oder
Barzahlung;
der
Abrechnungsbeleg
wird
dem
Arbeitnehmer
bereitgestellt
und
der
Personalakte
hinzugefügt.
unterliegen
Aufbewahrungspflichten,
in
der
Regel
bis
zu
zehn
Jahre.
Fehlerhafte
Abrechnungen
müssen
korrigiert
werden.
und
Sozialversicherung
erfolgt
über
ELSTER,
und
Jahres-/Monatsdokumente
dienen
der
Transparenz
gegenüber
dem
Arbeitnehmer.