Arbeitszeit
Arbeitszeit bezeichnet die Zeit, die Beschäftigte mit der Erbringung von Arbeitsleistungen verbringen. Sie umfasst reguläre Arbeitszeit, Überstunden, Bereitschafts- und Rufbereitschaften sowie Pausen.
In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) den Rahmen; europäische Vorgaben sowie Tarifverträge ergänzen ihn. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie
Höchstarbeitszeit und Pausen: Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu
Ruhezeiten und Wochenruhe: Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden liegen. Außerdem besteht
Nacht- und Schichtarbeit: Nachtarbeit ist zulässig, unterliegt jedoch besonderen Schutzvorschriften, regelmäßiger ärztlicher Vorsorge und Zuschlägen; Schichtmodelle
Überstunden und Arbeitszeitausgleich: Überstunden werden üblicherweise durch Zuschläge oder Freizeitausgleich abgegolten; konkrete Regelungen ergeben sich aus
Flexible Arbeitsformen: Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit, Teilzeit und Homeoffice ermöglichen Abweichungen von festen Zeiten; Kernzeiten, Erfassungspflichten und Betriebsvereinbarungen
Durchsetzung und Praxis: Die Einhaltung wird von Aufsichtsbehörden überwacht; Betriebsräte vertreten Arbeitnehmerinteressen und helfen bei der