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Arbeitszeit

Arbeitszeit bezeichnet die Zeit, die Beschäftigte mit der Erbringung von Arbeitsleistungen verbringen. Sie umfasst reguläre Arbeitszeit, Überstunden, Bereitschafts- und Rufbereitschaften sowie Pausen.

In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) den Rahmen; europäische Vorgaben sowie Tarifverträge ergänzen ihn. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie

Höchstarbeitszeit und Pausen: Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu

Ruhezeiten und Wochenruhe: Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden liegen. Außerdem besteht

Nacht- und Schichtarbeit: Nachtarbeit ist zulässig, unterliegt jedoch besonderen Schutzvorschriften, regelmäßiger ärztlicher Vorsorge und Zuschlägen; Schichtmodelle

Überstunden und Arbeitszeitausgleich: Überstunden werden üblicherweise durch Zuschläge oder Freizeitausgleich abgegolten; konkrete Regelungen ergeben sich aus

Flexible Arbeitsformen: Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit, Teilzeit und Homeoffice ermöglichen Abweichungen von festen Zeiten; Kernzeiten, Erfassungspflichten und Betriebsvereinbarungen

Durchsetzung und Praxis: Die Einhaltung wird von Aufsichtsbehörden überwacht; Betriebsräte vertreten Arbeitnehmerinteressen und helfen bei der

zielt
auf
Höchstarbeitszeiten
und
Ruhezeiten
ab
und
wird
durch
Betriebs-
oder
Tarifvereinbarungen
umgesetzt.
zehn
Stunden
pro
Tag
verlängert
werden,
wenn
der
Durchschnitt
über
sechs
Monate
8
Stunden
pro
Tag
bleibt.
Bei
mehr
als
sechs
Stunden
Arbeitszeit
ist
eine
Pause
von
mindestens
30
Minuten
vorgeschrieben;
bei
mehr
als
neun
Stunden
insgesamt
mindestens
45
Minuten.
in
der
Praxis
ein
wöchentlicher
Ruhetag;
Sonntags-
und
Feiertagsarbeit
ist
grundsätzlich
eingeschränkt,
mit
Ausnahmen
in
bestimmten
Branchen
und
Ausgleich
durch
Freizeitausgleich
oder
Zuschläge.
werden
oft
durch
Tarifverträge
geregelt.
Vertrag,
Tarifvertrag
oder
Betriebsvereinbarung.
spielen
eine
Rolle.
Umsetzung
von
Arbeitszeitregelungen.