Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist das zentrale deutsche Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit. Es dient dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der Gewährleistung von Sicherheit am Arbeitsplatz. Es gilt grundsätzlich für Arbeitnehmer in Betrieben und Verwaltungen; Ausnahmen gelten für bestimmte Berufsgruppen und Schutzbestimmungen für Jugendliche.
Kernregelungen betreffen Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten, Pausen und Sonntagsruhe. Die tägliche Arbeitszeit soll grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten.
Für die Wochenplanung gilt: Ein regelmäßiger wöchentlicher Ruhetag von mindestens einem ganzen Tag ist vorgesehen; Sonntags-
Überstunden sind zulässig, sofern vertraglich, durch Betriebsvereinbarung oder tariffähige Regelungen vorgesehen, und müssen meist durch Freizeit