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Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist das zentrale deutsche Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit. Es dient dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der Gewährleistung von Sicherheit am Arbeitsplatz. Es gilt grundsätzlich für Arbeitnehmer in Betrieben und Verwaltungen; Ausnahmen gelten für bestimmte Berufsgruppen und Schutzbestimmungen für Jugendliche.

Kernregelungen betreffen Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten, Pausen und Sonntagsruhe. Die tägliche Arbeitszeit soll grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten.

Für die Wochenplanung gilt: Ein regelmäßiger wöchentlicher Ruhetag von mindestens einem ganzen Tag ist vorgesehen; Sonntags-

Überstunden sind zulässig, sofern vertraglich, durch Betriebsvereinbarung oder tariffähige Regelungen vorgesehen, und müssen meist durch Freizeit

Sie
kann
auf
bis
zu
10
Stunden
verlängert
werden,
wenn
innerhalb
von
sechs
Kalendermonaten
bzw.
24
Wochen
der
Durchschnitt
wieder
bei
8
Stunden
liegt.
Bei
Arbeitszeiten
von
mehr
als
6
Stunden
ist
eine
Ruhepause
von
mindestens
30
Minuten
vorgeschrieben;
sie
kann
auch
in
zwei
Pausen
von
je
15
Minuten
aufgeteilt
werden.
Zwischen
zwei
Arbeitstagen
muss
eine
ununterbrochene
Ruhezeit
von
mindestens
11
Stunden
liegen.
und
Feiertagsarbeit
ist
grundsätzlich
verboten,
in
bestimmten
Bereichen
jedoch
erlaubt
und
in
der
Praxis
oft
durch
Ausgleichsregelungen
kompensierbar.
Nachtarbeit
und
Schichtarbeit
unterliegen
zusätzlichen
Schutzbestimmungen,
inklusive
gesundheitlicher
Begutachtung,
gestaffelten
Arbeitszeiten
und
besonderen
Pausenregelungen.
oder
zusätzliche
Vergütung
ausgeglichen
werden.
Arbeitgeber
sind
verpflichtet,
die
Arbeitszeiten
der
Beschäftigten
aufzuzeichnen
und
die
Einhaltung
der
Vorschriften
zu
überwachen;
Verstöße
können
behördliche
Maßnahmen
und
Bußgelder
nach
sich
ziehen.
Das
ArbZG
wird
durch
Tarifverträge,
Betriebsvereinbarungen
und
EU-vorgeschriebene
Vorgaben
weiter
konkretisiert.