Home

Rufbereitschaften

Rufbereitschaften bezeichnet eine Form der Arbeitsbereitschaft, bei der Mitarbeitende außerhalb des eigentlichen Arbeitsortes erreichbar bleiben und bei Bedarf innerhalb eines festgelegten Zeitfensters zur Arbeit erscheinen müssen. In der Regel können sie während der Rufbereitschaft private Aktivitäten fortsetzen, solange sie erreichbar bleiben und nicht aktiv arbeiten.

Im Gegensatz zu einem stationären Bereitschaftsdienst, bei dem Mitarbeitende nahe am Arbeitsplatz anwesend sind, ist bei

Vergütung und Anrechnung richten sich nach vertraglichen Vereinbarungen, Tarifverträgen oder betrieblichen Regelungen. Typische Formen der Vergütung

Branchen mit Rufbereitschaften sind unter anderem Kliniken und medizinische Dienste, IT- und IT-Outsourcing, Industrie- und Maschinenbau,

der
Rufbereitschaft
die
eigentliche
Arbeitszeit
abhängig
von
der
Aktivierung:
Die
Arbeitszeit
beginnt,
wenn
der
Arbeitnehmer
zum
Einsatz
herangezogen
wird,
und
endet
mit
dem
Abschluss
des
Einsatzes.
Die
Ruhe-
und
Einsatzzeiten
werden
durch
Arbeitszeitgesetze,
Tarifverträge
und
individuelle
Vereinbarungen
geregelt.
Ob
und
in
welchem
Umfang
Rufbereitschaft
als
Arbeitszeit
zählt,
hängt
davon
ab,
ob
der
Arbeitnehmer
seine
Zeit
frei
nutzen
kann
oder
ob
er
während
dieser
Zeit
hinsichtlich
der
Erreichbarkeit
stark
eingeschränkt
ist.
sind
Pauschalzahlungen
für
die
Rufbereitschaft,
Zuschläge
oder
eine
Kombination
aus
beidem.
Zusätzlich
wird
tatsächliche
Arbeitszeit,
die
durch
Activierung
entsteht,
wie
reguläre
Arbeitszeit
vergütet,
oft
einschließlich
Überstundenregelungen.
Die
Rechtslage
kann
je
nach
Branche,
Unternehmensgröße
und
Kollektivvertrag
unterschiedliche
Details
aufweisen.
Energie-
und
Versorgungsbetriebe
sowie
Telekommunikation.
Rufbereitschaften
sichern
die
Verfügbarkeit
von
Diensten
und
Produkten
außerhalb
üblicher
Arbeitszeiten,
bringen
aber
auch
Belastungen
für
Erreichbarkeit
und
Freiräume
mit
sich.