Arbeitnehmerinteressen
Arbeitnehmerinteressen bezeichnet die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Arbeitsverhältnissen. Zentrale Anliegen sind faire Bezahlung, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, Beschäftigungssicherung, soziale Absicherung, Weiterbildung sowie Mitbestimmung und Teilhabe an Arbeitsprozessen. In einer Markt- und Rechtsordnung dienen sie der Balance zwischen individueller Absicherung und unternehmerischer Leistungsfähigkeit.
Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmerinteressen sind vor allem Gewerkschaften und Betriebsräte. Gewerkschaften verhandeln Tarifverträge, die Löhne,
Der rechtliche Rahmen umfasst Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsgesetz, Tarifvertragsgesetz, Arbeitszeitgesetze, Kündigungsschutz und Antidiskriminierungsgesetze. Soziale Sicherungssysteme, Bildungspolitik und
Gegenüber den Interessen der Arbeitgeber umfassen Arbeitnehmerinteressen Ziele wie gerechte Entlohnung, sichere Arbeitsplätze, menschenwürdige Arbeitszeiten, Zugang