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Arbeitsmarktpolitik

Arbeitsmarktpolitik bezeichnet alle staatlichen Maßnahmen, die darauf abzielen, das Angebot und die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu steuern, die Beschäftigung zu sichern und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Sie umfasst Instrumente der Beschäftigungsförderung, der Arbeitslosenversicherung, der Qualifizierung und Weiterbildung sowie der Arbeitsvermittlung. Ziel ist es, strukturelle und konjunkturelle Ungleichgewichte auszugleichen, Arbeitslosigkeit zu reduzieren und die Teilhabe am Arbeitsleben zu erhöhen.

Zu den zentralen Bereichen der Arbeitsmarktpolitik gehören die aktive Arbeitsförderung, die durch Programme wie Jobsuche-Unterstützung, Praktika,

Die Koordination zwischen Bund, Ländern und den Sozialpartnern ist ein wesentliches Merkmal des deutschen Systems, das

Vorbereitungsmaßnahmen
und
Subventionen
für
bestimmte
Branchen
realisiert
wird.
Die
Weiterbildungspolitik
fördert
die
Anpassung
von
Qualifikationen
an
den
sich
wandelnden
Bedarf
der
Wirtschaft,
etwa
durch
berufliche
Weiterbildung,
Umschulungen
und
Förderungen
für
lebenslanges
Lernen.
Die
passiven
Instrumente
umfassen
Leistungen
aus
der
Arbeitslosenversicherung,
Sozialhilfe
und
andere
Sicherungsmechanismen,
die
Einkommensverluste
bei
Arbeitslosigkeit
abfedern.
auf
dem
Prinzip
der
Sozialen
Marktwirtschaft
beruht.
Durch
Tarifverhandlungen,
Betriebsräte
und
Mitbestimmung
wird
die
Interessenvertretung
von
Arbeitnehmern
und
Arbeitgebern
in
die
Gestaltung
von
Regelungen
eingebunden.
Internationale
Vergleiche
zeigen,
dass
Länder
mit
einer
ausgewogenen
Kombination
aus
aktiven
und
passiven
Maßnahmen
tendenziell
niedrigere
Arbeitslosenquoten
und
höhere
Beschäftigungsquoten
aufweisen.
Kritiker
betonen
jedoch
mögliche
Zielkonflikte,
etwa
zwischen
Flexibilisierung
des
Arbeitsmarktes
und
dem
Schutz
von
Arbeitnehmerrechten.