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Mitbestimmungsrechte

Mitbestimmungsrechte sind Rechtsansprüche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bzw. ihrer Vertretungen, an Entscheidungen teilzuhaben, die den Arbeitsalltag, die Organisation des Unternehmens und die Beschäftigung betreffen. Sie sind ein zentraler Bestandteil des deutschen Modells der Mitbestimmung und finden ihre Rechtsgrundlage im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sowie im Mitbestimmungsgesetz (MitbestG). Ergänzend regeln weitere arbeits- und gesellschaftsrechtliche Vorschriften die Beteiligung von Arbeitnehmervertretern in Aufsichtsgremien.

Auf Betriebsebene bildet der Betriebsrat das zentrale Organ der Mitbestimmung. Er hat Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte in

Auf der Ebene der Unternehmensführung besteht in vielen großen Unternehmen eine paritätisch besetzte Aufsichtsratsebene. Arbeitnehmervertreter wirken

Zusammenfassend ermöglichen Mitbestimmungsrechte eine dialogorientierte Mitgestaltung von Arbeitsbedingungen und Unternehmenspolitik, tragen zur Arbeitszufriedenheit und zum sozialen

sozialen
Angelegenheiten
(z.
B.
Arbeitszeit,
Gesundheitsschutz,
Ausbildungs-
und
Weiterbildungsmaßnahmen)
sowie
in
personellen
Einzelmaßnahmen
(z.
B.
Einstellung,
Versetzung,
Kündigung)
unter
bestimmten
Voraussetzungen.
Für
viele
Änderungen,
die
die
Arbeitsbedingungen
betreffen,
ist
die
Zustimmung
des
Betriebsrats
erforderlich;
bei
Unstimmigkeiten
kann
eine
gerichtliche
Klärung
erfolgen.
dort
im
Zusammenspiel
mit
Anteilseignern
an
grundlegenden
Weichenstellungen
mit.
In
der
Praxis
umfasst
das
Mitbestimmungsrecht
die
Mitwirkung
bei
Personalplanung,
Struktur-
und
Unternehmenspolitik
sowie
bei
der
Bestellung
von
Vorstandspersonen.
Bestimmte
Entscheidungen
sind
ohne
Zustimmung
der
Arbeitnehmerseite
nicht
zulässig.
Ausgleich
bei
und
prägen
das
deutsche
Wirtschaftsmodell
durch
eine
umfassende
Arbeitnehmerbeteiligung.