Mitbestimmungsrechte
Mitbestimmungsrechte sind Rechtsansprüche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bzw. ihrer Vertretungen, an Entscheidungen teilzuhaben, die den Arbeitsalltag, die Organisation des Unternehmens und die Beschäftigung betreffen. Sie sind ein zentraler Bestandteil des deutschen Modells der Mitbestimmung und finden ihre Rechtsgrundlage im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sowie im Mitbestimmungsgesetz (MitbestG). Ergänzend regeln weitere arbeits- und gesellschaftsrechtliche Vorschriften die Beteiligung von Arbeitnehmervertretern in Aufsichtsgremien.
Auf Betriebsebene bildet der Betriebsrat das zentrale Organ der Mitbestimmung. Er hat Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte in
Auf der Ebene der Unternehmensführung besteht in vielen großen Unternehmen eine paritätisch besetzte Aufsichtsratsebene. Arbeitnehmervertreter wirken
Zusammenfassend ermöglichen Mitbestimmungsrechte eine dialogorientierte Mitgestaltung von Arbeitsbedingungen und Unternehmenspolitik, tragen zur Arbeitszufriedenheit und zum sozialen