Mitwirkungsrechte
Mitwirkungsrechte sind Rechts- und Normenbestände, die es beteiligten Personen oder Gremien ermöglichen, in Entscheidungsprozesse einzuwirken. Sie umfassen Informationsrechte, Konsultationsrechte, Mitbestimmungsrechte und, in bestimmten Fällen, Stimmrechte. Der Begriff wird in Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen und Institutionen verwendet, um demokratische Beteiligung und Transparenz sicherzustellen.
In Deutschland bilden Mitwirkungsrechte einen Kern des Arbeitsrechts. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgebern
Der Betriebsrat hat Informations- und Beratungsrechte zu wirtschaftlichen Angelegenheiten (z. B. wirtschaftliche Lage, geplante Betriebsänderungen) sowie
Für Unternehmen mit Mitbestimmung im Aufsichtsrat gelten ergänzende Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes. Hier sitzen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
Mitwirkungsrechte existieren auch außerhalb des Arbeitsrechts, etwa in öffentlichen Verwaltungen, Hochschulen, Verbänden oder Schulen, wo Gremien
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