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Mitwirkungsrechte

Mitwirkungsrechte sind Rechts- und Normenbestände, die es beteiligten Personen oder Gremien ermöglichen, in Entscheidungsprozesse einzuwirken. Sie umfassen Informationsrechte, Konsultationsrechte, Mitbestimmungsrechte und, in bestimmten Fällen, Stimmrechte. Der Begriff wird in Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen und Institutionen verwendet, um demokratische Beteiligung und Transparenz sicherzustellen.

In Deutschland bilden Mitwirkungsrechte einen Kern des Arbeitsrechts. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgebern

Der Betriebsrat hat Informations- und Beratungsrechte zu wirtschaftlichen Angelegenheiten (z. B. wirtschaftliche Lage, geplante Betriebsänderungen) sowie

Für Unternehmen mit Mitbestimmung im Aufsichtsrat gelten ergänzende Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes. Hier sitzen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

Mitwirkungsrechte existieren auch außerhalb des Arbeitsrechts, etwa in öffentlichen Verwaltungen, Hochschulen, Verbänden oder Schulen, wo Gremien

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und
Arbeitnehmern
und
schafft
die
Grundlage
für
Mitwirkung
in
Betrieben
durch
den
Betriebsrat.
Zu
den
zentralen
Punkten
gehören
Informationspflichten
der
Arbeitgeber,
Konsultationsrechte
des
Betriebsrats
und
konkrete
Mitbestimmungsrechte
bei
bestimmten
Personal-
und
Arbeitsgestaltungen
wie
Arbeitszeit,
personeller
Maßnahmen,
sozialen
Belangen,
Unfall-
und
Gesundheitsschutz.
Zustimmungsrechte
in
bestimmten
Bereichen.
Bei
größeren
Strukturmaßnahmen
oder
personellen
Entscheidungen
kann
der
Betriebsrat
mit
Widerspruchs-
oder
Einstimmigkeitsvoten
Einfluss
nehmen.
neben
den
Anteilseignern
und
wirken
an
Grundsatzentscheidungen
der
Unternehmensführung
mit.
wie
Beiräte,
Kommissionen
oder
Studenten-
bzw.
Elternvertretungen
Mitspracherechte
haben.