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Mitwirkung

Mitwirkung bezeichnet die Einbeziehung von Personen oder Gruppen in Entscheidungsprozesse, Planungen oder die Umsetzung von Maßnahmen. Der Begriff umfasst informelles Engagement ebenso wie formal geregelte Rechte und Pflichten. Er richtet sich an unterschiedliche Akteure, zum Beispiel Bürgerinnen und Bürger, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Verbände oder Interessengruppen. Ziel ist es, Beiträge der Beteiligten zu berücksichtigen, um bessere Lösungen zu ermöglichen und Transparenz zu erhöhen.

Im öffentlichen Sektor dient Mitwirkung der demokratischen Legitimation von Politik und Planung. Typische Instrumente sind Anhörungen,

Im Arbeitsleben beschreibt Mitwirkung das Einbeziehen von Betroffenen in betriebliche oder wirtschaftliche Entscheidungen. In Deutschland regeln

Mitwirkung ist ein weiter gefasster Begriff als Mitbestimmung. Während Mitwirkung allgemein Beteiligung und Einbeziehung beschreibt, bezeichnet

Beteiligungsverfahren,
Bürgerversammlungen
und
öffentliche
Auslegungen;
in
Planungsverfahren,
Umwelt-
oder
Stadtentwicklungsprojekten
wird
häufig
eine
frühzeitige
Einbindung
angestrebt.
Damit
sollen
Interessen
abgewogen,
Akzeptanz
erhöht
und
sowohl
Fachwissen
als
auch
lokale
Perspektiven
berücksichtigt
werden.
Betriebsverfassungsrecht
(BetrVG)
und
Tarifverträge
Informations-,
Konsultations-
und
Mitwirkungsrechte
der
Arbeitnehmer
über
Betriebsräte.
Mitbestimmungsgremien
in
größeren
Kapitalgesellschaften
legen
zusätzlich
in
bestimmten
Gremien
wie
dem
Aufsichtsrat
bindende
Mitspracherechte
fest;
die
genaue
Ausgestaltung
variiert
je
Rechtsordnung
und
Unternehmensform.
Mitbestimmung
eine
formell
festgelegte
Mitspracherechte
in
bestimmten
Belangen.
In
der
Praxis
gehen
beide
Konzepte
oft
Hand
in
Hand,
um
Entscheidungen
breiter
abzustimmen.