Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften sind Rechtsformen, in denen eine eigenständige juristische Person entsteht. Die Haftung der Gesellschafter ist in der Regel auf ihre Einlage beschränkt, wodurch Eigentum und Leitung voneinander getrennt sind. Kapital wird durch zu veräußernde Anteile aufgebracht, was die Beschaffung von Kapital erleichtert. In Deutschland zählen die wichtigsten Kapitalgesellschaften Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) dazu; daneben fungiert die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) als Mischform. Auf europäischer Ebene kommt auch die Societas Europaea (SE) als grenzüberschreitende Rechtsform vor.
Aktiengesellschaft (AG): Das Kapital ist in Aktien zerlegt und an der Börse handelbar. Das Mindestkapital beträgt
GmbH: Die Haftung beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen, das Mindestkapital beträgt 25.000 Euro. Die Geschäftsführung erfolgt
KGaA: Eine Mischung aus Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft. Komplementäre haften unbeschränkt und führen das Geschäft, Kommanditaktionäre haften
Rechtlicher Rahmen: Kapitalgesellschaften unterliegen spezifischen Regelwerken (AktG, GmbHG) und regulatorischen Anforderungen, einschließlich Corporate Governance und steuerlicher