Gesellschaftsvermögen
Gesellschaftsvermögen bezeichnet das Vermögen einer Gesellschaft als eigene, rechtlich selbständige Vermessensmasse. Es umfasst alle Vermögenswerte, Rechte und Verbindlichkeiten, die der Gesellschaft im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs zugeordnet sind. Das Gesellschaftsvermögen gehört nicht dem Privatvermögen der Gesellschafter; entsprechend haften deren Privatvermögen in der Regel nicht für die Schulden der Gesellschaft, außer bei persönlichen Garantien oder bei Durchgriffshaftung.
Rechtlich beruht die Trennung des Gesellschaftsvermögens auf der Rechtsform der Gesellschaft und den entsprechenden Vorschriften im
Bei Insolvenz wird das Gesellschaftsvermögen zur Insolvenzmasse, aus der die Gläubiger nach Rang bedient werden. Nach
Bedeutung: Die Trennung des Gesellschaftsvermögens vom Privatvermögen schafft Haftungsbeschränkung, erleichtert Kapitalaufbringung und sichert Gläubigerschutz. In bestimmten