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selbständige

Selbständige bezeichnet Personen, die ihre Arbeitsleistung eigenständig erbringen und kein Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber haben. Dazu zählen Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Designer oder Berater sowie Gewerbetreibende, die auf eigene Rechnung arbeiten. Der Begriff wird im deutschsprachigen Raum oft synonym zu Selbstständige verwendet und umfasst verschiedene Tätigkeitsformen und Rechtsformen.

In Deutschland wird oft zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden unterschieden. Freiberufler arbeiten in der Regel in wissens-

Steuern und Buchführung betreffen Selbstständige unmittelbar. Gewinn oder Einkommen wird versteuert; je nach Tätigkeit können Umsatzsteuerpflicht

Zur sozialen Absicherung tragen Selbstständige meist eigene Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung; Vorsorgepflichten wie Rentenversicherung können

oder
künstlerisch-qualifizierten
Berufen
und
melden
sich
direkt
beim
Finanzamt.
Gewerbetreibende
betreiben
eine
gewerbliche
Tätigkeit
und
melden
ihr
Gewerbe
beim
zuständigen
Amt
an.
Die
Wahl
der
Rechtsform
reicht
vom
Einzelunternehmen
über
Personengesellschaften
bis
zu
Kapitalgesellschaften;
sie
beeinflusst
Haftung,
Finanzierung
und
Steuerbelastung.
oder
die
Kleinunternehmerregelung
greifen.
Buchführungspflichten
variieren
nach
Rechtsform
und
Umsatzhöhe;
in
der
Praxis
ist
eine
ordnungsgemäße
Belegführung
und
Buchführung
wichtig.
Je
nach
Land
können
zusätzlich
weitere
steuerliche
Pflichten,
etwa
bei
der
Umsatzsteuer,
auftreten.
je
nach
Tätigkeit
und
Land
freiwillig
oder
verpflichtend
sein.
Die
Selbstständigkeit
bietet
Flexibilität,
Autonomie
und
unternehmerische
Chancen,
geht
aber
oft
mit
Einkommensschwankungen,
Finanzierungserfordernissen
und
bürokratischen
Anforderungen
einher.