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Personengesellschaften

Personengesellschaften sind Rechtsformen von Unternehmen, bei denen zwei oder mehr Personen gemeinsam einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Im Vordergrund stehen die persönliche Beteiligung der Gesellschafter und deren Haftung. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften haften die Gesellschafter meist mit ihrem Privatvermögen oder in einem großen Umfang für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. In vielen Rechtsordnungen unterscheiden sie sich zudem durch eine weniger strikte Trennung von Gesellschafts- und Privatvermögen und durch eine oft einfachere Gründung.

Zu den wichtigsten Formen gehören die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft

Gründung und Geschäftsführung richten sich nach der jeweiligen Form: GbR und PartG benötigen in der Regel eine

Vorteile sind Flexibilität und geringe Gründungskosten; Nachteile umfassen oft eine persönliche Haftung und potenzielle Konflikte zwischen

(KG)
sowie
die
Partnerschaftsgesellschaft
(PartG).
Die
GbR
ist
die
einfachste
Form;
sie
erfordert
kein
Mindestkapital,
alle
Gesellschafter
haften
in
der
Regel
unbeschränkt.
Die
OHG
ist
eine
Handelsgesellschaft,
bei
der
alle
Gesellschafter
unbeschränkt
haften
und
die
Gesellschaft
in
das
Handelsregister
eingetragen
wird.
Die
KG
verbindet
unbeschränkt
haftende
Komplementäre
mit
Kommanditisten,
deren
Haftung
auf
ihre
Einlage
beschränkt
ist.
Die
PartG
richtet
sich
vor
allem
an
freiberuflich
tätige
Berufsträger;
hier
haften
die
Partner
in
der
Regel
persönlich
für
berufliche
Verpflichtungen,
wobei
es
Varianten
mit
begrenzter
Berufshaftung
gibt.
Partnerschaftsvereinbarung,
OHG
und
KG
erfolgen
durch
Eintragung
ins
Handelsregister
und
gewähren
bestimmten
Partnern
Kontroll-
und
Managementbefugnisse.
Die
Besteuerung
erfolgt
in
der
Regel
transparent:
Gewinne
und
Verluste
werden
den
Gesellschaftern
zugerechnet
und
von
ihnen
individuell
besteuert;
Gewerbe-
oder
Handelssteuern
können
je
nach
Rechtsordnung
ebenfalls
anfallen.
Gesellschaftern.
Die
Beendigung
einer
Personengesellschaft
erfolgt
durch
Auflösung
oder
vertraglich
vereinbarte
Austritte.