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Berufshaftung

Berufshaftung bezeichnet die rechtliche Haftung von Berufsangehörigen gegenüber Auftraggebern oder Dritten aufgrund von Pflichtverletzungen im Rahmen der Berufsausübung. Sie tritt ein, wenn Fehler, Versäumnisse oder eine unzureichende Sorgfalt zu einem Schaden führen. Typische Bereichsbezüge finden sich in Medizin, Rechtsdienstleistungen, Architektur und Ingenieurwesen, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und anderen beratenden oder fachlich qualifizierten Tätigkeiten.

Die Haftung kann aus vertraglichen Gründen entstehen, etwa durch Verletzung vertraglicher Pflichten gegenüber dem Auftraggeber, oder

Häufige Bereiche der Berufshaftung sind medizinische Behandlungen, Rechtsberatung, Architekten- und Ingenieurleistungen, Wirtschaftsprüfung sowie Buchführung und Steuerberatung.

Zur Risikominderung setzen Berufsangehörige in der Praxis auf eine Berufshaftpflichtversicherung, klare vertragliche Regelungen, sorgfältige Dokumentation, transparente

deliktisch
auftreten,
wenn
pflichtwidrige
Schäden
außerhalb
eines
Vertragsverhältnisses
verursacht
werden
(unerlaubte
Handlung).
Für
den
Anspruch
müssen
in
der
Regel
eine
Pflichtverletzung,
ein
kausaler
Schaden
und
ein
Zusammenhang
zwischen
Fehlverhalten
und
Schaden
nachgewiesen
werden.
Der
Maßstab
der
im
Beruf
geltenden
Sorgfaltspflichten
hängt
vom
jeweiligen
Beruf
und
dem
anerkannten
Berufsbild
ab;
Fehlerkennzeichnungen
wie
mangelnde
Fachkunde,
mangelhafte
Aufklärung
oder
Verletzung
von
Schweigepflichten
sind
häufig
Gegenstand
von
Berufshaftungsfällen.
Die
Schadensersatzansprüche
umfassen
in
der
Regel
Finanz-
oder
Vermögensschäden;
gelegentlich
können
auch
zusätzliche
Kosten
oder
Folgeschäden
gelten.
Kommunikation
und
regelmäßige
Fortbildung.
Die
Rechtsfolgen
und
Verjährungsfristen
variieren
je
nach
Rechtsordnung
und
Art
der
Haftung;
daher
sind
individuelle
Rechtsberatung
und
berufsrechtliche
Vorgaben
oft
maßgeblich.