Gründungskosten
Gründungskosten bezeichnet man allgemein die Kosten, die bei der Gründung eines Unternehmens oder einer Organisation anfallen. Sie umfassen Einmalzahlungen wie Notar- und Handelsregistergebühren, Rechts- und Beratungskosten sowie Aufwendungen für die Gründung selbst (Satzung, Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterbeschlüsse). Hinzu kommen laufende Kosten in der Anfangsphase, etwa für Anmeldung, Buchführung, IT-Grundausstattung, Markenaufbau und erste Büroinfrastruktur.
Zu den typischen Kostenkomponenten gehören Notar- und Handelsregistergebühren, Rechtsanwälte oder Gründungsberater, Kosten für die Gewerbeanmeldung, ggf.
Bei der Planung einer Gründung ist es sinnvoll, einen Gründungs- oder Budgetplan aufzustellen, der neben dem