Praxisräume
Praxisräume bezeichnet in der deutschen Sprache Räume innerhalb eines Gebäudes, die zur Ausführung einer beruflichen Praxis genutzt werden. Der Begriff wird vor allem im Zusammenhang mit medizinischen Praxen wie der Arztpraxis oder Zahnarztpraxis verwendet, umfasst aber auch Behandlungs- und Beratungsräume in Kliniken, therapeutischen Einrichtungen, Büropraxen oder anderen Dienstleistungsbereichen. Sie dienen der Behandlung, Diagnostik, Beratung oder Verwaltung und verknüpfen öffentliche Bereiche wie Wartezimmer mit privaten Behandlungsräumen.
Typischer Aufbau umfasst einen Empfangsbereich, einen Wartebereich, Behandlungs- oder Untersuchungsräume, ggf. Therapieräume, ein Praxislabor oder -büro
Für die Ausstattung gelten hohe Anforderungen an Hygiene, Infektionsschutz, Belüftung und Tageslicht. Je nach Fachrichtung sind
Planung und Betrieb von Praxisräumen unterliegen bau- und gesundheitsschutzrechtlichen Bestimmungen. Dazu zählen Brandschutz, Barrierefreiheit, hygienische Vorgaben,
Außer medizinischen Einrichtungen finden sich Praxisräume auch in therapeutischen, beratenden oder künstlerischen Kontexten, z. B. in
---