Infektionsschutz
Infektionsschutz bezeichnet planmäßige Maßnahmen zum Verhindern, Erkennen und Eingrenzen von Infektionskrankheiten beim Menschen. Ziel ist der Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten, die Verhinderung von Ausbrüchen und die Minimierung gesundheitlicher Beeinträchtigungen. Zu den Aufgaben gehören Prävention, Surveillance, Früherkennung, Eindämmung von Ausbrüchen sowie Infektionsschutz in Gesundheitseinrichtungen, Arbeitsstätten und Gemeinschaftswohnformen.
In Deutschland bildet das Infektionsschutzgesetz (IfSG) die zentrale Rechtsgrundlage. Es regelt Meldepflichten über bestimmte meldepflichtige Krankheiten,
Zu den Kernbereichen des Infektionsschutz gehören Überwachung und Meldesysteme, Impfprogramme, Infektionsprävention in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Hygienemaßnahmen,
Auf internationaler Ebene spielt der Infektionsschutz eine Rolle in den International Health Regulations und EU-weiten Richtlinien.