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Infektionsschutz

Infektionsschutz bezeichnet planmäßige Maßnahmen zum Verhindern, Erkennen und Eingrenzen von Infektionskrankheiten beim Menschen. Ziel ist der Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten, die Verhinderung von Ausbrüchen und die Minimierung gesundheitlicher Beeinträchtigungen. Zu den Aufgaben gehören Prävention, Surveillance, Früherkennung, Eindämmung von Ausbrüchen sowie Infektionsschutz in Gesundheitseinrichtungen, Arbeitsstätten und Gemeinschaftswohnformen.

In Deutschland bildet das Infektionsschutzgesetz (IfSG) die zentrale Rechtsgrundlage. Es regelt Meldepflichten über bestimmte meldepflichtige Krankheiten,

Zu den Kernbereichen des Infektionsschutz gehören Überwachung und Meldesysteme, Impfprogramme, Infektionsprävention in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Hygienemaßnahmen,

Auf internationaler Ebene spielt der Infektionsschutz eine Rolle in den International Health Regulations und EU-weiten Richtlinien.

Befugnisse
zu
Isolation
und
Quarantäne,
Maßnahmen
zur
Impfung
und
Informationspflichten
gegenüber
Behörden.
Die
Gesundheitsämter
der
Städte
und
Landkreise
arbeiten
vor
Ort,
während
das
Robert
Koch-Institut
(RKI)
als
zentrale
epidemiologische
Forschungs-
und
Beratungsstelle
Bund
und
Länder
unterstützt.
Auf
Bundesebene
entwickelt
das
Bundesgesundheitsministerium
politische
Rahmenbedingungen
und
koordiniert
nationale
Strategien
im
Infektionsschutz.
Labordiagnostik
sowie
Ausbruchsuntersuchung
und
-management.
Maßnahmen
wie
Händehygiene,
Schutzimpfungen,
sichere
Lebensmittelausrichtung,
Wasser-
und
Sanitärhygiene
sowie
Reinigungs-
und
Desinfektionsstandards
tragen
zur
Primär-
und
Sekundärprävention
bei.
In
Krisenfällen
kommen
gesetzliche
Instrumente
wie
Isolation,
Quarantäne
oder
temporäre
Beschränkungen
zum
Einsatz.
Dabei
wird
Wert
auf
Datenschutz,
transparente
Kommunikation
und
evidenzbasierte
Entscheidungen
gelegt.