Infektionsschutzgesetz
Infektionsschutzgesetz, abgekürzt IfSG, ist ein deutsches Bundesgesetz zur Verhütung, Meldung, Überwachung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten beim Menschen. Es dient dem Schutz der Bevölkerung vor Infektionen, ermöglicht frühzeitige Erkennung von Ausbrüchen und legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für behördliche Maßnahmen fest. Das Gesetz regelt Struktur, Aufgaben und Verfahren der Infektionsschutzpraxis auf kommunaler, Landes- und Bundesebene sowie den Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten.
Zu den Kernbestimmungen gehören Meldepflichten. Ärzte, Labore und andere Einrichtungen sind verpflichtet, bestimmte Infektionskrankheiten und Verdachtsfälle
Organisatorisch ordnet das IfSG den Gesundheitsämtern vor Ort zentrale Aufgaben zu, etwa die Benachrichtigung, Überwachung und
In Ausbruchssituationen erlaubt das IfSG behördliche Maßnahmen wie Absonderung, Quarantäne, Kontakte Nachverfolgung sowie vorübergehende Einschränkungen in