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ausreichend

Ausreichend ist ein deutsches Adjektiv, das etwas als genügend oder ausreichend bezeichnet. Es beschreibt, dass etwas die geforderte Menge, Qualität oder Bedingung erfüllt, ohne darüber hinauszugehen. Das Wort wird in formellen wie auch alltäglichen Kontexten verwendet, etwa wenn von anerkannten Kriterien, Belegen, Kenntnissen oder Ressourcen die Rede ist. In der Regel deutet ausreichend darauf hin, dass eine Mindestanforderung erfüllt ist, ohne Anspruch auf Überlegenheit.

Etymologisch stammt ausreichend von reichen, dem Verb reichen „ausreichen“, mit dem Präfix aus-: wörtlich bedeutet es

Anwendungsbereiche. In Bildung und Prüfungen entspricht die Note 4 in vielen traditionellen sechsstufigen Systemen dem Begriff

Synonyme und Abgrenzungen. „Genügend“ ist nah an der einfachen Erfüllung, während „ausreichend“ oft eine offizielle Mindestbedingung

„hinausreichend“,
also
ausreichend.
Die
Zusammensetzung
tauchte
im
Mittelhochdeutschen
auf
und
ist
heute
fest
in
der
Standardsprache
verankert.
Grammatisch
wird
ausreichend
meist
attributiv
oder
prädikativ
verwendet,
zum
Beispiel
„ausreichende
Kenntnisse“
oder
„die
Leistung
war
ausreichend“.
ausreichend;
es
bedeutet
Bestehen,
aber
keine
herausragende
Leistung.
Weitere
typische
Verwendungen
betreffen
Belege,
Mittel
oder
Ressourcen:
„ausreichende
Belege“,
„ausreichende
finanzielle
Mittel“,
„ausreichende
Beleuchtung“.
Im
juristischen
und
technischen
Sprachgebrauch
kennzeichnet
es
eine
Mindestanforderung,
nicht
notwendige
Überlegenheit.
ausdrückt.
Antonyme
sind
„mangelhaft“
oder
„unzureichend“.
Der
Ausdruck
bleibt
neutral
und
faktenbasiert,
ohne
eine
qualitative
Überbewertung
zu
implizieren.