Gesellschafterbeschlüsse
Gesellschafterbeschlüsse sind formelle Beschlüsse der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, mit denen grundlegende oder organisatorische Fragen der Gesellschaft entschieden werden. Sie werden in der Regel in einer Gesellschafterversammlung (bei GmbH oder AG) gefasst, können aber auch durch schriftliche Beschlussfassung getroffen werden, sofern die Satzung und das Gesetz dies zulassen.
Rechtsgrundlage ist je nach Rechtsform im GmbH-Gesetz (GmbHG) und im Aktiengesetz (AktG) sowie im Handelsgesetzbuch (HGB)
Zur Form: Ein Beschluss erfordert in der Praxis eine Protokollierung in einem Beschlussprotokoll, das Datum, Tagesordnung,
Schriftliche Beschlussfassungen sind möglich, wenn alle Gesellschafter zustimmen und die Satzung dies zulässt; ansonsten ist eine