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Gesellschafterbeschlüsse

Gesellschafterbeschlüsse sind formelle Beschlüsse der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, mit denen grundlegende oder organisatorische Fragen der Gesellschaft entschieden werden. Sie werden in der Regel in einer Gesellschafterversammlung (bei GmbH oder AG) gefasst, können aber auch durch schriftliche Beschlussfassung getroffen werden, sofern die Satzung und das Gesetz dies zulassen.

Rechtsgrundlage ist je nach Rechtsform im GmbH-Gesetz (GmbHG) und im Aktiengesetz (AktG) sowie im Handelsgesetzbuch (HGB)

Zur Form: Ein Beschluss erfordert in der Praxis eine Protokollierung in einem Beschlussprotokoll, das Datum, Tagesordnung,

Schriftliche Beschlussfassungen sind möglich, wenn alle Gesellschafter zustimmen und die Satzung dies zulässt; ansonsten ist eine

verankert.
Die
Beschlüsse
wirken
gegenüber
der
Gesellschaft
und
ihren
Organen
und
richten
sich
nach
der
Satzung,
dem
Gesetz
und
dem
Kapitalanteil.
Die
Abstimmung
erfolgt
in
der
Regel
nach
der
Mehrheitsform
der
abgegebenen
Stimmen;
abweichende
oder
qualifizierte
Mehrheiten
(z.
B.
für
Satzungsänderungen,
Kapitalmaßnahmen
oder
Aufsichtsratsbestellung)
können
in
der
Satzung
festgelegt
sein.
Gegenstimmen,
Enthaltungen,
Beschlussinhalt
und
die
maßgeblichen
Mehrheiten
festhält
und
von
dem
Vorsitzenden
unterzeichnet
wird.
Grundlegende
Beschlüsse,
insbesondere
Änderungen
der
Satzung,
Kapitalmaßnahmen
oder
die
Bestellung/Abberufung
von
Geschäftsführern,
müssen
notariell
beurkundet
und
im
Handelsregister
eingetragen
werden.
Versammlung
erforderlich.
Beschlüsse
können
unter
bestimmten
Voraussetzungen
angefochten
werden,
etwa
bei
Verstoß
gegen
Gesetz,
Satzung
oder
wesentliche
Verfahrensfehlern.