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Bilanzierung

Bilanzierung bezeichnet den Prozess der systematischen Erfassung, Bewertung, Darstellung und Offenlegung von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten, Eigenkapital sowie Erträgen und Aufwendungen in Jahresabschlüssen und gegebenenfalls Konzernabschlüssen. Sie umfasst das Regelwerk, die Bewertungsmethoden und die Erstellung von Abschlussunterlagen wie Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang.

In Deutschland wird die handelsrechtliche Bilanzierung primär durch das Handelsgesetzbuch (HGB) und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Zu den typischen Bestandteilen eines Abschlusses gehören Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bzw. Gesamtergebnis, Anhang und

Der Prozess reicht vom laufenden Buchführungssystem über die Erstellung des Jahresabschlusses bis zur Prüfung und Offenlegung.

(GoB)
geregelt.
Für
kapitalmarktorientierte
Unternehmen
können
zudem
internationale
Standards
wie
IFRS
zur
Anwendung
kommen,
insbesondere
für
den
Konzernabschluss.
Ergänzend
gibt
es
länderspezifische
Regelwerke
und
Berufsstandards
(z.
B.
IDW-Standards).
Die
Bilanzierung
dient
der
verlässlichen
Abbildung
der
wirtschaftlichen
Lage
und
der
Transparenz
des
Unternehmens.
Lagebericht;
bei
IFRS/konzernorientierten
Abschlüssen
auch
der
Kapitalflussbericht.
Ziel
ist
es,
ein
den
tatsächlichen
Verhältnissen
entsprechendes
Bild
der
Vermögens-,
Finanz-
und
Ertragslage
zu
vermitteln
und
die
Vergleichbarkeit
zwischen
Unternehmen
sicherzustellen.
Bilanzierung
umfasst
auch
Fragen
der
Vermögensbewertung,
Abgrenzungen,
Rückstellungen,
Abschreibungen,
Währungsumrechnung
und
Bewertungsmaßstäbe
wie
historischen
Kosten
oder
beizulegenden
Zeitwerten.
Abschlussdaten
dienen
Eigentümern,
Gläubigern,
Investoren
und
Behörden
als
Informationsbasis
für
Entscheidungen
und
Überwachung.