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Abschreibungen

Abschreibungen sind in der Buchführung die planmäßige und außerplanmäßige Wertminderung von Vermögensgegenständen. Sie dienen dazu, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Vermögensgegenstands über dessen voraussichtliche Nutzungsdauer zu verteilen und so den Werteverzehr periodengerecht abzubilden.

Man unterscheidet planmäßige Abschreibungen und außerplanmäßige Abschreibungen. Planmäßige Abschreibungen erfolgen regelmäßig nach festgelegten Regeln, meist nach

Zu den gängigen Abschreibungsmethoden gehören die lineare Abschreibung (gleichmäßige Verteilung über die Nutzungsdauer), die degressive Abschreibung

Anwendungsbereiche liegen bei materiellen Vermögenswerten (Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge) sowie bei immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer (Software,

der
erwarteten
Nutzungsdauer.
Außerplanmäßige
Abschreibungen
treten
auf,
wenn
der
Buchwert
den
erzielbaren
Betrag
übersteigt
oder
andere
Wertminderungen
vorliegen
(z.
B.
durch
Schäden,
technologische
Obsoleszenz).
(höhere
Werte
in
frühen
Jahren,
dann
sinkend)
und
die
leistungsbezogene
Abschreibung
(basierend
auf
erzeugter
oder
genutzter
Leistung).
Bei
der
Berechnung
wird
meist
der
Umgang
mit
Anschaffungs-
oder
Herstellungskosten,
ggf.
Restwert
und
Nutzungsdauer
berücksichtigt.
In
einigen
Fällen
kann
eine
außerplanmäßige
Wertminderung
erfolgen,
wenn
der
Marktwert
oder
der
Nutzungswert
eines
Vermögensgegenstands
dauerhaft
niedriger
ist
als
sein
Buchwert.
Patente).
In
Deutschland
unterscheiden
sich
Bilanzrecht
(HGB),
Steuerrecht
(EStG)
und
ggf.
internationale
Standards
(IFRS)
hinsichtlich
zulässiger
Methoden
und
Bewertungsmaßstäbe.
Zweck
der
Abschreibungen
ist
eine
realistische
Abbildung
der
Vermögensentwicklung
und
eine
steuerliche
Berücksichtigung
des
Werteverzehrs.