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Herstellungskosten

Herstellungskosten sind die Kosten, die bei der Herstellung eines Vermögensgegenstandes anfallen und dazu dienen, den Gegenstand in den zuständigen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Sie bilden in der Bilanz die Grundlage für die Bewertung von Vorräten oder von selbst erzeugten Vermögenswerten und umfassen alle Kosten, die dem Produktionsprozess unmittelbar oder indirekt zugerechnet werden können.

Sie setzen sich aus Materialkosten (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) sowie aus Fertigungskosten zusammen. Zu den Fertigungskosten

Herstellungskosten werden bei der Bewertung von Inventar oder bei selbst hergestellten Vermögensgegenständen aktiviert. Das bedeutet, sie

Beispiele veranschaulichen die Praxis: Ein Unternehmen produziert Möbel intern und erfasst Materialkosten, Fertigungslöhne, Maschinenabschreibungen und anteilige

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gehören
Löhne
und
Gehälter
der
Fertigung,
Maschinenabschreibungen,
Energie-
und
Instandhaltungskosten
der
Produktionsanlagen
sowie
anteilige
Gemeinkosten
der
Fertigung.
Kosten,
die
außerhalb
der
Herstellung
entstehen,
wie
Vertriebs-
oder
Verwaltungsaufwendungen,
zählen
in
der
Regel
nicht
zu
den
Herstellungskosten.
Je
nach
Rechnungslegungsstandard
können
jedoch
bestimmte
Gemeinkosten
anteilig
zugerechnet
werden;
Zinsaufwendungen
werden
häufig
gesondert
ausgewiesen,
können
aber
in
bestimmten
Fällen
ebenfalls
berücksichtigt
werden.
fließen
in
die
Bilanz
ein,
während
laufende
Betriebskosten
typischerweise
als
Aufwand
in
der
Berichtsperiode
erfasst
werden.
Im
Gegensatz
dazu
beziehen
sich
Anschaffungskosten
auf
erworbene
Vermögenswerte.
Fertigungsgemeinkosten
in
den
Herstellungskosten.
Kauft
es
hingegen
fertige
Teile
zu,
fallen
diese
Kosten
in
der
Regel
unter
Anschaffungskosten.