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Gemeinkosten

Gemeinkosten bezeichnet Kosten, die nicht direkt einem bestimmten Kostenträger bzw. Produkt zurechenbar sind. Sie entstehen durch allgemeine betriebliche Tätigkeiten und unterstützen die Produktion, Verwaltung, den Vertrieb sowie Instandhaltung. Typische Beispiele sind Miet- und Energiekosten des Betriebsgebäudes, Abschreibungen auf Anlagen, Gehälter der Verwaltung, IT-Kosten, Instandhaltung, Reinigung oder Versicherungen.

Unterteilen lassen sich Gemeinkosten in Herstellungs- (Fertigungsgemeinkosten), Verwaltungs- (Verwaltungsgemeinkosten) und Vertriebs- bzw. Vertriebsgemeinkosten. Innerhalb der Kostenarten

Zur Zurechnung auf Produkte oder Aufträge werden Gemeinkosten über Zuschlagsätze oder Activity-Based Costing (ABC) verteilt. Typische

Die Berücksichtigung von Gemeinkosten ist zentral für Preisbildung, Kostenkontrolle und Wirtschaftlichkeitsanalysen. Eine fehlerhafte Verteilung kann zu

spricht
man
oft
von
festen
Gemeinkosten
(etwa
Miete)
und
variablen
Gemeinkosten
(etwa
Energiekosten,
die
mit
dem
Nutzungsgrad
steigen).
Mischformen
treten
ebenfalls
auf.
Verfahren
sind
die
Zuschlagskalkulation
mit
Umlageschlüsseln
wie
Maschinenstunden
oder
Personentagen.
Beim
Absorptionskalkül
werden
Gemeinkosten
vollständig
auf
die
Kostenträger
verteilt;
beim
Teilkosten-
oder
Grenzkostenverfahren
werden
sie
teils
separat
betrachtet
oder
unterschiedlich
berücksichtigt.
falschen
Selbstkosten,
überhöhten
oder
zu
niedrigen
Preisen
sowie
inadäquaten
Entscheidungen
führen.
In
der
Praxis
dienen
Budgets,
Kostenarten-
und
Kostenträgerrechnungen
der
Planung,
Steuerung
und
Kontrolle.