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Betriebskosten

Betriebskosten sind laufende Kosten, die durch den Betrieb eines Gebäudes oder einer betrieblichen Einheit anfallen und zusätzlich zur Grund- bzw. Nettomiete bzw. zum Warenpreis verlangt werden. In der Immobilienmietpraxis bezeichnen sie Nebenkosten, die der Vermieter im Auftrag der Mieter für den Betrieb des Gebäudes erstattet bekommt. In der Unternehmensführung werden sie als Kosten bezeichnet, die notwendig sind, den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten, wie Verwaltung, Wartung, Energie und Instandsetzung.

Der Umfang der Betriebskosten variiert je Rechtsordnung und Vertrag. Typische Posten umfassen Kosten für Heizung und

Abrechnung und Vorauszahlungen erfolgen üblicherweise in zwei Schritten: Der Vermieter schätzt jährliche Betriebskosten und verlangt monatliche

In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es unterschiedliche Regelungen zur zulässigen Kostenposition, zur Abrechnung und

Warmwasser,
Wasser-
und
Abwasserkosten,
Müllabfuhr,
Straßenreinigung,
Gebäudereinigung,
Gartenpflege,
Hausmeisterdienste,
Aufzug,
Beleuchtung
der
Gemeinschaftsflächen,
Gebäudeversicherung,
Grundsteuer,
Verwaltungskosten
und
Kosten
für
Wartung
sowie
kleinere
Reparaturen
an
gemeinschaftlich
genutzten
Anlagen.
Heiz-
und
Warmwasserkosten
können
je
nach
Rechtslage
separat
gesondert
abgerechnet
werden
(z.
B.
Heizkostenverordnung)
oder
in
die
Betriebskosten
einbezogen
werden.
Vorauszahlungen.
Am
Jahresende
erfolgt
eine
Abrechnung,
in
der
ist
festgelegt
wird,
ob
Nachzahlungen
oder
Guthaben
entstehen.
Transparente
Aufstellung
der
Einzelnachweise
und
Fristen
sind
in
vielen
Rechtsordnungen
vorgeschrieben.
zur
Trennung
von
Heiz-
bzw.
Heizkosten.
Allgemein
dienen
Betriebskosten
der
finanziellen
Deckung
des
ordnungsgemäßen
Betriebs
und
der
Instandhaltung
von
Gebäuden.