Betriebskosten
Betriebskosten sind laufende Kosten, die durch den Betrieb eines Gebäudes oder einer betrieblichen Einheit anfallen und zusätzlich zur Grund- bzw. Nettomiete bzw. zum Warenpreis verlangt werden. In der Immobilienmietpraxis bezeichnen sie Nebenkosten, die der Vermieter im Auftrag der Mieter für den Betrieb des Gebäudes erstattet bekommt. In der Unternehmensführung werden sie als Kosten bezeichnet, die notwendig sind, den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten, wie Verwaltung, Wartung, Energie und Instandsetzung.
Der Umfang der Betriebskosten variiert je Rechtsordnung und Vertrag. Typische Posten umfassen Kosten für Heizung und
Abrechnung und Vorauszahlungen erfolgen üblicherweise in zwei Schritten: Der Vermieter schätzt jährliche Betriebskosten und verlangt monatliche
In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es unterschiedliche Regelungen zur zulässigen Kostenposition, zur Abrechnung und