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Instandsetzung

Instandsetzung bezeichnet im Bau- und Anlagenbau die Wiederherstellung eines Bauteils, Bauwerks oder einer Anlage in einen funktionsfähigen Zustand nach Schaden, Alterung oder Abnutzung. Ziel ist die sachgerechte Behebung von Mängeln und die Wiederherstellung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit, oft ohne grundlegende Modernisierung.

Sie unterscheidet sich von Instandhaltung, Sanierung und Restaurierung. Instandhaltung umfasst regelmäßige Maßnahmen zur Vermeidung von Verschleiß,

Anwendungsfelder sind Gebäude, Brücken, Tunnel, Infrastrukturanlagen, Maschinen und Denkmäler. Denkmalpflegerische Instandsetzung berücksichtigt Substanz, Tragwerk und Erscheinungsbild

Der Ablauf umfasst Bestandsaufnahme, Schadensanalyse, Planung der Instandsetzungsmaßnahmen, Ausschreibung, Ausführung und Abnahme. Typische Techniken reichen von

Kosten und Verantwortlichkeiten bestimmen oft Verträge oder Bauvorschriften; üblicherweise tragen Eigentümer oder Auftraggeber die Kosten, während

Instandsetzung ist ein spezialisierter Prozess zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit, der sich von Wartung und

Instandsetzung
konkrete
Reparaturen
zur
Wiederherstellung
eines
bestehenden
Zustands,
Sanierung
dagegen
oft
umfassende
bauliche
Änderungen
oder
Modernisierungen,
gelegentlich
mit
Substanzerhaltung
im
Vordergrund.
sowie
historische
Materialien.
Auch
in
industriellen
Anlagen,
Kraftwerken
oder
der
Verkehrsinfrastruktur
findet
sie
Anwendung.
Austausch
beschädigter
Bauteile
bis
zu
Abdichtungen,
Tragwerksreparaturen
oder
Restaurierungsarbeiten.
Qualitätssicherung
und
Dokumentation
sind
integral.
Mieterrechte
und
gesetzliche
Vorgaben
individuelle
Regelungen
zulassen.
Modernisierung
unterscheidet.