Home

Heizkostenverordnung

Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) regelt in Deutschland die Verteilung und Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten in Mietverhältnissen. Sie bildet einen Teil des Nebenkostenrechts und gilt für Gebäude, in denen Heiz- und Warmwasserkosten auf Mieter umgelegt werden.

Geltungs- und Anwendungsbereich: Die Verordnung betrifft wohn- und gewerblich genutzte Gebäude, in denen Kosten für Heizung

Verteilungsverfahren: Ist in der Wohnung ein Wärmemengenzähler, Heizkostenverteiler oder eine zentrale Erfassung vorhanden, sollen die Kosten

Abrechnungs- und Transparenzpflichten: Der Vermieter muss eine Heizkostenabrechnung erstellen und dem Mieter spätestens zum Ende des

Zusammenhang und Bedeutung: Die Verordnung schafft Transparenz bei energetisch bedingten Kosten und trägt zu Anreizen für

und
Warmwasser
umlagefähig
sind.
Sie
legt
fest,
welche
Kostenbeträge
als
Heizkosten
gelten
und
wie
sie
anteilig
auf
die
einzelnen
Mieter
verteilt
werden.
weitgehend
nach
dem
tatsächlichen
Verbrauch
abgerechnet
werden.
Fehlen
Zähler,
erfolgt
die
Umlage
nach
bestimmten
Verteilungsschlüsseln
wie
Wohnfläche,
Anzahl
der
Bewohner
oder
ähnlichen
Kriterien;
der
Verbrauch
soll
soweit
wie
möglich
abgebildet
werden.
Abrechnungszeitraums
zustellen.
Die
Abrechnung
ist
nachvollziehbar
zu
gestalten
und
die
angewandten
Mess-
und
Umlageschlüssel
zu
belegen.
Der
Mieter
hat
das
Recht,
die
Abrechnung
zu
prüfen
und
gegebenenfalls
innerhalb
einer
Frist
Einspruch
zu
erheben.
Energieeinsparungen
bei.
Sie
ergänzt
das
Mietrecht
und
den
Gebäudebereich;
Änderungen
erfolgen
im
Rahmen
gesetzlicher
Verfahren
durch
Bundestag
und
Bundesrat.