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Vorauszahlungen

Vorauszahlungen bezeichnet Zahlungen, die vor dem Bezug von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen erfolgen. Der Begriff umfasst sowohl Anzahlungen an Lieferanten als auch Zahlungen, die ein Unternehmen von Kunden im Voraus erhält. Zweck ist oft die Sicherstellung von Lieferzusagen, Projektfinanzierung oder Vertragsbindung.

Für den Zahlenden sind Vorauszahlungen ein Vermögenswert in der Bilanz. Sie werden auf dem Konto Vorauszahlungen

Für den Leistungsempfänger, der eine Vorauszahlung erhält (z. B. der Lieferant oder Dienstleister), entstehen Verbindlichkeiten aus

Steuerlich können Vorauszahlungen unterschiedliche Auswirkungen haben. In der Regel wird die Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung

Vorauszahlungen sind ein häufiger Bestandteil von Verträgen in Handel, Bauwesen und Dienstleistung, und ihre korrekte Verbuchung

ausgewiesen,
verbleiben
dort
bis
die
Ware
geliefert
oder
die
Leistung
erbracht
wird,
und
werden
dann
entsprechend
in
den
passenden
Aufwands-
oder
Bestandspositionen
umgebucht.
In
der
Praxis
kann
dies
je
nach
Art
der
Leistung
zu
einer
Zuordnung
zu
Vorräten
oder
zu
abzurechnenden
Kosten
führen.
Vorauszahlungen.
Solange
die
Leistung
noch
nicht
erbracht
ist,
lautet
die
Buchung
erhaltende
Anzahlungen.
Mit
Lieferung
der
Ware
oder
Erbringung
der
Dienstleistung
wird
die
Verbindlichkeit
reduziert
und
der
Umsatz
beziehungsweise
Aufwand
realisiert.
bzw.
Leistung
fällig,
während
der
Vorsteuerabzug
beim
Zahlungsfluss
und
der
ordnungsgemäßen
Rechnung
ebenfalls
bestimmten
Regelungen
folgt.
Die
genaue
Behandlung
hängt
von
nationalen
Vorschriften
und
dem
jeweiligen
Bilanzierungsstandard
(HGB,
IFRS)
ab.
beeinflusst
Bilanzierung,
Umsatzrealisierung
und
steuerliche
Abgaben.