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Nachzahlungen

Nachzahlungen bezeichnen Zahlungen, die nach dem ursprünglichen Abrechnungszeitraum oder nach einer zunächst fehlenden oder unvollständigen Abrechnung erfolgen, um eine Differenz zu begleichen. Sie können sich aus rückwirkenden Anpassungen, Nachforderungen oder Ergänzungen ergeben und betreffen typischerweise Gehälter, Steuern, Sozialversicherungsbeiträge oder Nebenkostenabrechnungen.

Typische Anwendungsbereiche: Arbeitsverhältnisse: Bei Tarifverhandlungen werden Gehaltssteigerungen oft rückwirkend vereinbart; die ausstehende Nachzahlung wird dann entweder

Rechtliche und wirtschaftliche Aspekte: Der Anspruch aus einer Nachzahlung verjährt je nach Rechtsgrund und Vertrag. Gläubiger

als
monatliche
Nachzahlung
oder
als
Einmalzahlung
geleistet.
Steuern
und
Sozialversicherungen:
Nach
einer
Steuerfestsetzung
oder
einer
Korrektur
kann
eine
Nachzahlung
anfallen;
ebenso
bei
Beitragskorrekturen
der
Sozialversicherung.
Miet-
und
Nebenkosten:
Nach
einer
Abrechnung
können
Nachzahlungen
für
Heiz-
oder
Nebenkosten
begründet
sein,
wenn
der
Verbrauch
oder
verteilte
Kosten
im
Vorjahr
zu
gering
angesetzt
waren.
können
Mahnungen
schicken;
Zins-
oder
Verzugszinsen
können
anfallen,
wenn
die
Zahlung
verspätet
erfolgt.
In
Streitfragen
kann
eine
Nachzahlung
auch
gerichtlich
geltend
gemacht
werden.
In
der
Buchführung
wird
die
Nachzahlung
dem
Zeitraum
zugeordnet,
auf
den
sie
sich
bezieht;
steuerlich
kann
sie
als
Betriebsausgabe
oder
Werbungskosten
oder
als
Zusatzbesteuerung
behandelt
werden,
abhängig
vom
Kontext.