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Verwaltungskosten

Verwaltungskosten bezeichnet man im Rechnungswesen als Kosten, die nicht direkt einem bestimmten Produkt, Auftrag oder Prozess zugeordnet werden können. Sie entstehen durch Verwaltung, Leitung und allgemeine organisationale Tätigkeiten eines Unternehmens und gehören in der Kostenrechnung zu den Gemeinkosten, neben den Herstellungskosten und den Vertriebskosten.

Zu den typischen Positionen gehören Gehälter und Sozialleistungen von Verwaltungs- und Managementpersonal, Kosten für Büro- und

Da Verwaltungskosten keiner konkreten Leistung unmittelbar zugewiesen werden können, werden sie in der Kostenrechnung üblicherweise als

Moderne Verrechnungsmethoden wie Activity-Based Costing (ABC) ermöglichen eine detailliertere Zuordnung der Verwaltungskosten zu bestimmten Aktivitäten und

Gebäudemiete,
Energie,
Kommunikation,
IT-Infrastruktur,
Abschreibungen
auf
Büroausstattung,
Versicherungen,
Rechts-
und
Beratungskosten,
Buchführung,
Steuern
sowie
Reisekosten
der
Verwaltung
und
Bürobedarf.
Je
nach
Branche
und
Unternehmensstruktur
können
weitere
Posten
wie
Facility-Management,
Qualitätsmanagement
oder
Compliance-Kosten
hinzukommen.
Gemeinkosten
behandelt.
In
der
Kostenartenrechnung
werden
sie
zusammen
mit
Vertriebskosten
den
Gemeinkosten
zugerechnet,
in
der
Kostenstellenrechnung
auf
zentrale
Verwaltung-,
Personal-
oder
IT-Kostenstellen
verteilt
und
anschließend
in
der
Kostenträgerrechnung
auf
Produkte
oder
Dienstleistungen
verteilt.
Verteilungsschlüssel
können
Lohnstunden,
Fläche,
Nutzungsdauer
von
Ressourcen
oder
andere
Verursachergrößen
sein.
Kostenträgern,
um
realistischere
Produktkosten
zu
ermitteln.
Verwaltungskosten
sind
damit
relevanter
Bestandteil
von
Budgetierung,
Preisgestaltung
und
Profitabilitätsanalysen.
Unternehmen
streben
oft
Effizienzsteigerungen
an,
um
Verwaltungskosten
zu
senken,
etwa
durch
Prozessoptimierung,
Digitalisierung
oder
Outsourcing
bestimmter
Funktionen.