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Nutzungsdauer

Nutzungsdauer bezeichnet in der Betriebswirtschaftslehre und im Rechnungswesen die voraussichtliche Benutzungsdauer eines Vermögenswerts, in der er dem Unternehmen wirtschaftliche Vorteile bringen soll. Sie umfasst sowohl die physische Lebensdauer als auch die wirtschaftliche Nutzbarkeit: Das heißt, wie lange der Vermögenswert voraussichtlich sinnvoll im Betrieb eingesetzt werden kann, bevor seine Produktivität, Kostenstruktur oder rechtliche Rahmenbedingungen eine Erneuerung oder Ersatz sinnvoll machen.

Die Nutzungsdauer dient der planmäßigen Abschreibung und damit der Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellkosten auf die

Faktoren, die die Nutzungsdauer beeinflussen, sind der physische Verschleiß, technischer Fortschritt, Nutzungsintensität, Wartung und Reparaturen, rechtliche

Veränderungen der Nutzungsdauer werden in der Rechnungslegung in der Regel prospectiv berücksichtigt; eine wesentliche Änderung kann

Jahre
der
Nutzung.
In
der
Praxis
spricht
man
auch
von
der
Restnutzungsdauer,
wenn
der
verbleibende
Zeitraum
bis
zur
Beendigung
der
Nutzung
gemeint
ist.
Für
steuerliche
Zwecke
geben
AfA-Tabellen
in
vielen
Rechtsordnungen
standardisierte
Nutzungsdauern
vor;
Vermögenswerte,
die
nicht
in
den
Tabellen
enthalten
sind,
erhalten
eine
individuelle
Schätzung.
oder
normative
Änderungen
sowie
Umwelt-
oder
Sicherheitsauflagen.
Technische
Obsoleszenz
kann
die
wirtschaftliche
Nutzbarkeit
schneller
beenden
als
die
rein
physische
Lebensdauer.
eine
Anpassung
der
Abschreibungsbeträge
oder,
bei
Wertminderung,
eine
außerplanmäßige
Abschreibung
erforderlich
machen.
Die
Nutzungsdauer
ist
damit
ein
zentrales
Konzept
für
die
Bewertung
von
Vermögenswerten,
Planung
von
Investitionen
und
Berichterstattung.