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Abschreibung

Abschreibung bezeichnet in der Rechnungslegung die planmäßige Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Vermögensgegenstands über dessen erwartete Nutzungsdauer. Ziel ist es, die Kosten periodengerecht in den Gewinn- und Verlustrechnungen zu erfassen und den Buchwert des Vermögens in der Bilanz abzubilden.

Zu den gängigen Abschreibungsmethoden gehören die lineare Abschreibung, bei der jährlich derselbe Betrag angesetzt wird; die

Die konkrete Höhe der Abschreibung ergibt sich aus den Anschaffungskosten minus Restwert, geteilt durch die Nutzungsdauer.

Es gibt Sonderregelungen wie Sonderabschreibungen für bestimmte Investitionen oder Fördermaßnahmen. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen, wenn der Wert

In der Praxis dient Abschreibung auch der steuerlichen Bemessungsgrundlage und der wirtschaftlichen Abbildung von Verschleiß und

degressive
Abschreibung,
die
anfangs
höhere
Beträge
vorsieht;
und
die
leistungsabhängige
Abschreibung,
die
sich
nach
tatsächlicher
Nutzung
oder
Produktion
richtet.
Welche
Methode
zulässig
ist,
hängt
von
gesetzlichen
Vorgaben,
dem
Rechtskreis
und
dem
jeweiligen
Vermögenswert
ab.
Für
steuerliche
Zwecke
wird
häufig
die
AfA
(Abschreibung
für
Abnutzung)
nach
den
vom
Staat
festgelegten
AfA-Tabellen
angewendet.
Für
handelsrechtliche
Zwecke
kann
die
Abschreibung
nach
Handelsrecht
erfolgen;
Unterschiede
zwischen
Steuer-
und
Handelsbilanz
können
zu
zeitlichen
oder
quantitativen
Abweichungen
führen.
des
Vermögenswerts
dauerhaft
unter
dessen
Buchwert
fällt
oder
eine
Wertminderung
vorliegt.
Durch
Abschreibungen
sinkt
der
Gewinn
in
der
Periode,
und
der
Buchwert
des
Vermögens
in
der
Bilanz
verringert
sich
entsprechend.
Abnutzung.