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Verlustrechnungen

Verlustrechnungen bezeichnet im deutschsprachigen Rechnungswesen die Berechnung und Darstellung von Verlusten in einer Periode. Der Begriff wird vor allem im Zusammenhang mit der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) verwendet, über die Erträge, Aufwendungen und das Periodenergebnis ausgewiesen werden. Je nach Kontext kann eine Verlustrechnung auch die Ermittlung von Verlusten auf Kostenstellen, Projekten oder Geschäftsbereichen umfassen.

Aufbau und Inhalt: Typischerweise werden Erträge, Aufwendungen, Betriebsergebnis, außerordentliche Posten, Steuern und letztlich Nettoverlust ausgewiesen. In

Verwendung: Sie dient der Transparenz der wirtschaftlichen Lage, Planung und Entscheidungsfindung. Handelsrechtlich wird sie je nach

Steuerliche Aspekte: Verluste können unter geltendem Recht mit Gewinnen aus anderen Jahren verrechnet werden, etwa durch

Bedeutung: Verlustrechnungen unterstützen Management, Investoren und Behörden bei der Bewertung der Rentabilität, Budgetierung und Finanzplanung. Der

der
Praxis
kann
eine
Verlustrechnung
als
Teilbericht
auch
einzelne
Geschäftsbereiche
betreffen.
Rechtsform
in
der
GuV
nach
HGB
oder
IFRS/US-GAAP
abgebildet;
Kleinstunternehmen
nutzen
oft
die
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
(EÜR).
Verlustrück-
oder
Verlustvortrag;
die
Regeln
variieren
je
nach
Land.
Begriff
wird
in
Berichten,
Controlling
und
der
Steuerberatung
verwendet.