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Restwert

Restwert bezeichnet den voraussichtlichen Wert eines Vermögenswerts am Ende seiner Nutzungsdauer oder am Ende eines Leasingvertrags. Er gibt an, wie viel der Gegenstand bei Veräußerung oder Rückgabe noch bringen könnte, und wird in verschiedenen Kontexten verwendet, etwa in der Bilanzierung, der Steuern und der Finanzierungsplanung. Der Begriff überschneidet sich mit dem Salvage- oder Wiederveräußerungswert und kann je nach Branche unterschiedlich konkretisiert sein.

In der Bilanz ist der Restwert Bestandteil der Abschreibung. Ausgehend von den Anschaffungskosten wird der abzuschreibende

Im Leasingwesen spielt der Restwert eine zentrale Rolle. Der erwartete Restwert des Leasingobjekts (oft ein Fahrzeug

Der Restwert wird regelmäßig geschätzt und kann durch Marktdaten, Gutachten oder Vergleichswerte bestimmt werden. Er beeinflusst

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Betrag
über
die
Nutzungsdauer
verteilt,
wobei
der
Restwert
am
Ende
der
Periode
als
Wertgrenze
gilt,
die
nicht
abgeschrieben
wird.
Die
jährliche
Abschreibung
ergibt
sich
aus
(Anschaffungskosten
minus
Restwert)
geteilt
durch
die
Nutzungsdauer.
Der
Restwert
beeinflusst
somit
den
steuerlich
relevanten
Buchwert
und
die
zukünftige
Wertentwicklung
des
Vermögenswerts.
oder
eine
Maschine)
dient
zur
Kalkulation
der
Leasingraten.
Es
gibt
garantierte
Restwerte,
bei
denen
der
Leasinggeber
eine
bestimmte
Schlusszahlung
garantiert,
und
ungegarantierte
(erwartete)
Restwerte,
die
sich
am
Marktwert
richten.
Abweichungen
zwischen
dem
tatsächlichen
Marktpreis
und
dem
Restwert
können
Bilanz-
und
Ergebniswirkungen
haben.
auch
Impairment-Entscheidungen,
da
ein
geringerer
als
der
Buchwert
einen
Wertminderungsbedarf
nahelegen
kann.
Gleichzeitig
dient
er
als
Orientierung
für
Investitionsentscheidungen,
Ersatzinvestitionen
und
Preisstrategien.