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Vermögensgegenstands

Vermögensgegenstand (Genitiv: Vermögensgegenstandes) bezeichnet im deutschen Rechnungswesen einen vermögenswerten Gegenstand, der von einer juristischen Person oder einem Unternehmen kontrolliert wird und künftige wirtschaftliche Vorteile verspricht. Er gehört zum Vermögen und bildet die Grundlage der Aktivseite der Bilanz.

Vermögensgegenstände können materiell, immateriell oder finanziell sein. Zu den materiellen Beispielen zählen Immobilien, Maschinen oder Vorräte;

In der Bilanz werden Vermögensgegenstände grundsätzlich dann anerkannt, wenn das Unternehmen die Kontrolle über den Gegenstand

Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer Flüssigkeit und Nutzung in Umlaufvermögen (kurzfristig) und Anlagevermögen (langfristig) unterschieden. Ihre Veränderung

Hinweis: Der Standardbegriff lautet Vermögensgegenstand. Der Genitiv wird üblicherweise als Vermögensgegenstandes gebildet; Vermögensgegenstands kommt in der

zu
den
immateriellen
gehören
Patente,
Lizenzen
und
Software.
Finanzielle
Vermögensgegenstände
umfassen
Forderungen,
Wertpapiere
oder
Beteiligungen.
Oft
sind
Vermögensgegenstände
durch
Rechte
oder
Ansprüche,
die
das
Unternehmen
gegen
Dritte
hat,
als
Vermögenswerte
realisierbar.
hat
und
zukünftige
wirtschaftliche
Vorteile
wahrscheinlich
sind
sowie
der
Wert
zuverlässig
bemessbar
ist.
Die
Erstbewertung
erfolgt
in
der
Regel
mit
Anschaffungskosten;
danach
gelten
je
nach
Normen
(z.
B.
HGB
in
Deutschland,
IFRS)
unterschiedliche
Bewertungsmodelle,
etwa
Kosten-
oder
Neubewertungsmodelle.
Abschreibungen,
Wertminderungen
und
Anschaffungskostenveränderungen
beeinflussen
den
Buchwert
und
damit
das
Ergebnis.
durch
Zu-
und
Abgänge,
Abschreibungen
oder
Wertberichtigungen
wirkt
sich
direkt
auf
die
Bilanzstruktur,
das
Betriebsergebnis
und
die
wirtschaftliche
Lage
des
Unternehmens
aus.
Praxis
selten
vor,
wird
aber
gelegentlich
in
Texten
gesehen.