Vermögensgegenstands
Vermögensgegenstand (Genitiv: Vermögensgegenstandes) bezeichnet im deutschen Rechnungswesen einen vermögenswerten Gegenstand, der von einer juristischen Person oder einem Unternehmen kontrolliert wird und künftige wirtschaftliche Vorteile verspricht. Er gehört zum Vermögen und bildet die Grundlage der Aktivseite der Bilanz.
Vermögensgegenstände können materiell, immateriell oder finanziell sein. Zu den materiellen Beispielen zählen Immobilien, Maschinen oder Vorräte;
In der Bilanz werden Vermögensgegenstände grundsätzlich dann anerkannt, wenn das Unternehmen die Kontrolle über den Gegenstand
Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer Flüssigkeit und Nutzung in Umlaufvermögen (kurzfristig) und Anlagevermögen (langfristig) unterschieden. Ihre Veränderung
Hinweis: Der Standardbegriff lautet Vermögensgegenstand. Der Genitiv wird üblicherweise als Vermögensgegenstandes gebildet; Vermögensgegenstands kommt in der