Beteiligungen
Beteiligungen bezeichnet im wirtschaftlichen Sinn das Eigentum an Anteilen an einem anderen Unternehmen. Sie umfassen direkte Beteiligungen an Tochtergesellschaften, indirekte Beteiligungen über Holdingstrukturen sowie Fonds-, Joint-Venture- oder stille Beteiligungen. Beteiligungen können Minderheits- oder Mehrheitsbeteiligungen darstellen. Die Stimmrechte und der Einfluss hängen von der Höhe der Beteiligung, vertraglichen Vereinbarungen und der gesellschaftsrechtlichen Struktur ab. Allgemein verleiht eine Beteiligung von mehr als 50 Prozent dem Investor die Kontrolle, während Minderheitsbeteiligungen Rechte wie Stimmrechtsanteile oder Dividendenausschüttungen sichern können, aber keine volle Kontrolle garantieren.
Formen und Beispiele: Eine direkte Beteiligung führt zu einer Tochtergesellschaft unter gemeinsamer Kontrolle. Bei erheblichem Einfluss
Bilanzierung und Berichterstattung: Beteiligungen werden in der Regel als langfristige Vermögenswerte geführt. Bei erheblichem Einfluss wird