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Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage bezeichnet den Betrag, der bei der Festsetzung einer Steuer, Abgabe oder Sozialleistung als Grundlage für die Berechnung des zu zahlenden Betrags dient. Sie wird meist durch einschlägige Gesetze oder Verwaltungsvorschriften bestimmt und kann je nach Rechtsgebiet unterschiedliche Bezeichnungen tragen (z. B. zu versteuerndes Einkommen, steuerpflichtiges Einkommen, Umsatzgrundlage, Beitragsbemessungsgrundlage).

In Deutschland kommt der Begriff in verschiedenen Bereichen vor: Bei der Einkommensteuer ist die Bemessungsgrundlage das

Berechnung: Ausgangspunkt ist oft der Bruttoerlös oder das Bruttogehalt; durch Abzüge wie Werbungskosten, Betriebsausgaben, Freibeträge oder

Bedeutung: Die Bemessungsgrundlage bestimmt maßgeblich den Steuer- oder Beitragsbetrag, nicht den Steuersatz selbst; Änderungen der Berechnungsregeln

zu
versteuernde
Einkommen
nach
Abzug
von
Werbungskosten,
Sonderausgaben
und
besonderen
Freibeträgen;
bei
der
Körperschaftsteuer
ist
es
das
steuerpflichtige
Einkommen
der
Kapitalgesellschaft;
bei
der
Gewerbesteuer
der
Gewerbeertrag.
Bei
der
Umsatzsteuer
(Mehrwertsteuer)
ist
die
Bemessungsgrundlage
der
Betrag
der
Gegenleistung
bzw.
Umsatz,
auf
den
der
Steuersatz
angewendet
wird.
Bei
Sozialversicherungsbeiträgen
dienen
Löhne
und
Gehälter
bis
zur
Beitragsbemessungsgrenze
als
Grundlage.
Sonderregelungen
ergibt
sich
die
Bemessungsgrundlage.
Die
konkrete
Höhe
hängt
von
einschlägigem
Recht,
etwa
Steuergesetzen
oder
Sozialversicherungsgesetzen,
ab.
erfolgen
durch
Gesetzgebung.