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Vermögensgegenständen

Vermögensgegenstände bezeichnet im deutschen Rechnungswesen alle Vermögenswerte, die einem Unternehmen oder einer Privatperson zukünftig wirtschaftliche Vorteile bringen können. Der Begriff umfasst materielle Güter, immaterielle Werte, Forderungen und Finanzanlagen, die als Vermögen kontrolliert werden und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuverlässig bestimmt werden können. Vermögensgegenstände bilden die Aktivseite der Bilanz und werden in der Regel nach ihrer Nutzungsdauer in Anlagevermögen und Umlaufvermögen gegliedert.

Zu den Vermögensgegenständen des Anlagevermögens zählen Sachanlagen wie Maschinen oder Gebäude, immaterielle Vermögenswerte wie Patente oder

Die Bewertung von Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich nach geltendem Handelsrecht oder internationalen Standards. Typischerweise werden Anschaffungs- oder

Vermögensgegenstände bestimmen maßgeblich die Vermögenslage eines Unternehmens. Veränderungen ergeben sich durch Käufe, Verkäufe, Abschreibungen und eventuelle

Softwarelizenzen
sowie
Finanzanlagen.
Umlaufvermögen
umfasst
Bargeld,
Forderungen
aus
Lieferungen
und
Leistungen,
Vorräte
sowie
Wertpapiere
und
andere
kurzfristige
Vermögenswerte.
Herstellungskosten
angesetzt,
abzüglich
planmäßiger
Abschreibungen
und
ggf.
Wertminderungen.
Je
nach
Rechtsordnung
können
unterschiedliche
Bewertungsmodelle
gelten,
und
gewisse
Vermögensgegenstände
unterliegen
regelmäßigen
Prüfungen
auf
Werthaltigkeit.
Wertminderungen
oder
Zuschreibungen.
Beispiele
sind
Bargeld,
Forderungen,
Vorräte,
Maschinen,
Softwarelizenzen
oder
Beteiligungen.