Vermögensgegenständen
Vermögensgegenstände bezeichnet im deutschen Rechnungswesen alle Vermögenswerte, die einem Unternehmen oder einer Privatperson zukünftig wirtschaftliche Vorteile bringen können. Der Begriff umfasst materielle Güter, immaterielle Werte, Forderungen und Finanzanlagen, die als Vermögen kontrolliert werden und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuverlässig bestimmt werden können. Vermögensgegenstände bilden die Aktivseite der Bilanz und werden in der Regel nach ihrer Nutzungsdauer in Anlagevermögen und Umlaufvermögen gegliedert.
Zu den Vermögensgegenständen des Anlagevermögens zählen Sachanlagen wie Maschinen oder Gebäude, immaterielle Vermögenswerte wie Patente oder
Die Bewertung von Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich nach geltendem Handelsrecht oder internationalen Standards. Typischerweise werden Anschaffungs- oder
Vermögensgegenstände bestimmen maßgeblich die Vermögenslage eines Unternehmens. Veränderungen ergeben sich durch Käufe, Verkäufe, Abschreibungen und eventuelle