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immaterielle

Immaterielle, in der Regel als immaterielle Vermögenswerte bezeichnet, beschreibt im Rechnungswesen nicht-physische Güter, die dem Unternehmen künftige wirtschaftliche Vorteile bringen können. Typische Beispiele sind Patente, Markenrechte, Urheberrechte, Software, Lizenzen, Kundenlisten sowie der Goodwill, der aus einem Unternehmenskauf resultiert. Im Gegensatz zu materiellen Vermögenswerten wie Maschinen oder Lagerbeständen besitzen immaterielle Vermögenswerte keinen physischen Substanzwert, sind jedoch oft zentral für die Wertschöpfung moderner Unternehmen.

Bilanzierung und Bewertung erfolgen nach bestimmten Kriterien. Ein immaterieller Vermögenswert wird anerkannt, wenn er kontrollierbar ist

Rechtlich geschützt sind immaterielle Vermögenswerte durch geistiges Eigentum, dessen Schutzdauer je nach Rechtsordnung variiert (Patente typischerweise

und
mit
hinreichender
Wahrscheinlichkeit
zukünftige
wirtschaftliche
Vorteile
erzeugt
werden.
Der
Anschaffungspreis
muss
verlässlich
messbar
sein.
In
der
Praxis
werden
intern
entwickelte
immaterielle
Vermögenswerte
häufig
nicht
aktiviert,
sondern
als
Aufwand
erfasst,
während
eindeutig
erworbene
immaterielle
Vermögenswerte
oder
bestimmte
Entwicklungskosten
aktiviert
werden
können.
Finite
Nutzungsdauern
führen
zur
planmäßigen
Abschreibung
(Amortisation);
bei
Vermögenswerten
mit
unbegrenzter
Nutzungsdauer
erfolgt
regelmäßig
eine
Impairment-Prüfung
statt
planmäßiger
Abschreibung.
ca.
20
Jahre,
Markenverfahren,
Urheberrechte
je
nach
Land).
Die
wirtschaftliche
Bedeutung
immaterieller
Werte
ist
hoch,
besonders
in
Technologie-
und
Dienstleistungsbranchen,
wo
Marken-
und
Know-how-Bewertung
eine
zentrale
Rolle
spielen.
Internationale
Rechnungslegungsnormen
wie
IAS
38
regeln
die
Anerkennung,
Bewertung
und
Abschreibung
immaterieller
Vermögenswerte;
Unterschiede
zu
anderen
Standards
existieren.