immaterielle
Immaterielle, in der Regel als immaterielle Vermögenswerte bezeichnet, beschreibt im Rechnungswesen nicht-physische Güter, die dem Unternehmen künftige wirtschaftliche Vorteile bringen können. Typische Beispiele sind Patente, Markenrechte, Urheberrechte, Software, Lizenzen, Kundenlisten sowie der Goodwill, der aus einem Unternehmenskauf resultiert. Im Gegensatz zu materiellen Vermögenswerten wie Maschinen oder Lagerbeständen besitzen immaterielle Vermögenswerte keinen physischen Substanzwert, sind jedoch oft zentral für die Wertschöpfung moderner Unternehmen.
Bilanzierung und Bewertung erfolgen nach bestimmten Kriterien. Ein immaterieller Vermögenswert wird anerkannt, wenn er kontrollierbar ist
Rechtlich geschützt sind immaterielle Vermögenswerte durch geistiges Eigentum, dessen Schutzdauer je nach Rechtsordnung variiert (Patente typischerweise