Markenrechte
Markenrechte schützen Kennzeichen, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer unterscheiden. Typische Zeichen sind Wortmarken (Markennamen), Bildmarken, Wort-/Bildmarken, dreidimensionale Marken (Verpackung), Tonmarken und Kombinationen. Ziel ist es, die Herkunft von Waren oder Dienstleistungen zu kennzeichnen, Verwechslungen zu vermeiden und den Markenwert zu schützen.
In Deutschland entstehen Markenrechte grundsätzlich durch Anmeldung und Eintragung. Die zentrale Behörde ist das Deutsche Patent-
Schutzdauer und Pflichten: Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre ab dem Anmeldetag und kann gegen Zahlung von
Verletzungen und Rechtsdurchsetzung: Typische Fälle sind Verwechslungsgefahr, Identität der Zeichen in ähnlichen Waren-/Dienstleistungsklassen oder rechtswidrige Nachahmungen.
Internationaler Schutz: Über Madrider Abkommen/Verordnung lässt sich eine internationale Markenregistrierung beantragen, um mehrere Länder mit einem