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Wortmarken

Wortmarken sind eine Form von Markenrechten, bei der das Kennzeichen hauptsächlich aus Wörtern, Buchstaben oder Ziffern besteht, um Waren oder Dienstleistungen zu kennzeichnen und von denen anderer zu unterscheiden. Typisch sind eingetragene Begriffe, Namen oder Silben, die als Quellebezeichner fungieren. Oft verbindet man Wortmarken zusätzlich eine bestimmte Schriftart oder Farbgebung, doch der maßgebliche Bestandteil ist der Text selbst.

Wortmarken unterscheiden sich von Bild- oder Bild-Wortmarken, bei denen eine grafische Gestaltungsform im Vordergrund steht. Eine

Der rechtliche Schutz erfolgt in der Regel durch Eintragung beim nationalen Patent- und Markenamt oder auf

Wortmarken müssen nicht zwingend einzigartig sein, wohl aber unterscheidungskräftig. Beschreibende oder generische Begriffe sind in der

rein
textliche
Bezeichnung
kann
eine
starke
Identität
entwickeln;
bei
einigen
Marken
kommt
später
auch
eine
grafische
Gestaltung
hinzu.
Für
die
rechtliche
Wahrnehmung
spielt
es
grundsätzlich
eine
Unterscheidungskraft
(Distinctiveness)
eine
Rolle.
EU-Ebene.
In
Deutschland
beim
DPMA,
in
der
EU
durch
die
EUIPO.
Die
Anmeldung
erfordert
eine
Recherche
auf
bestehende
Marken,
die
Angabe
der
Waren-
oder
Dienstleistungsklassen
gemäß
dem
Nice-Klassifikationssystem
sowie
eine
Prüfung
auf
absolute
Schutzfähigkeit.
Eine
Registrierung
gewährt
dem
Inhaber
das
ausschließliche
Nutzungsrecht
und
Rechtsdurchsetzung
gegenüber
Dritten.
Marken
werden
meist
für
zehn
Jahre
geschützt
und
können
verlängert
werden,
vorausgesetzt,
sie
werden
tatsächlich
genutzt;
Nichtbenutzung
kann
zu
einer
Löschung
führen.
Regel
nicht
registrierbar,
es
sei
denn,
durch
Benutzung
ist
eine
erhebliche
Verkehrsgeltung
entstanden.
Beispiele
für
Wortmarken
sind
Begriffe
wie
Google,
Nike
oder
Coca-Cola.