Unterscheidungskraft
Unterscheidungskraft ist ein juristischer Begriff im Markenrecht und bezeichnet die Fähigkeit eines Zeichens, Herkunftsfunktion zu übernehmen und Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Anbieter zu unterscheiden. Ein schutzfähiges Zeichen muss grundsätzlich Unterscheidungskraft besitzen; Zeichen, die nur beschreibend oder generisch sind, haben oft keine oder nur eingeschränkte Unterscheidungskraft.
In der Praxis unterscheidet man zwischen Zeichen mit intrinsischer Unterscheidungskraft und solchen, die erst durch Benutzung
Die Beurteilung erfolgt aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise. Dabei spielen Wahrnehmung, grafische Gestaltung, Wort-/Bildkombination, Länge
Folgen bei fehlender Unterscheidungskraft können Ablehnung der Markenanmeldung oder Löschung einer bestehenden Marke sein. Guter Schutz