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Nichtbenutzung

Nichtbenutzung bezeichnet den Zustand oder die Praxis, ein Objekt, eine Anlage, eine Einrichtung oder eine Dienstleistung nicht zu verwenden. Der Begriff wird sowohl im alltäglichen Sprachgebrauch als auch in Fachtexten verwendet, um das Fernbleiben von Nutzung zu beschreiben. Sie kann vorübergehend oder dauerhaft gelten und wird oft in Anweisungen, Sicherheitsvorschriften oder Energiesparmaßnahmen erwähnt.

Etymologisch setzt sich das Wort aus dem Präfix "Nicht-" und dem Substantiv "Benutzung" zusammen; Benutzung bedeutet

Anwendungsbereiche reichen von alltäglichen Situationen bis zu technischen Kontexten. Beispielsweise kann man Geräte oder Systeme vorübergehend

Praktische Auswirkungen liegen auf der Hand: geringerer Energieverbrauch, reduzierte Betriebskosten und verringerte Risiken durch Nichtbenutzung. Langfristig

Siehe auch: Nutzung, Benutzung, Verwendung; verwandte Begriffe umfassen Nutzungsdauer, Nutzungsrecht und Nutzungseinschränkungen.

den
Gebrauch
oder
die
Nutzung.
Nichtbenutzung
ist
damit
der
Verzicht
auf
Nutzung.
außer
Betrieb
nehmen
oder
nicht
in
Anspruch
nehmen.
In
Industrie,
Gebäudemanagement
und
IT
wird
Nichtbenutzung
dokumentiert,
um
Wartung,
Energieeinsparungen
oder
Sicherheitsanforderungen
zu
erfüllen.
kann
dauerhafte
Nichtbenutzung
jedoch
zu
Veralterung
oder
dem
Verlust
von
Nutzungsrechten
führen,
weshalb
regelmäßige
Überprüfungen
sinnvoll
sind.