Nichtbenutzung
Nichtbenutzung bezeichnet den Zustand oder die Praxis, ein Objekt, eine Anlage, eine Einrichtung oder eine Dienstleistung nicht zu verwenden. Der Begriff wird sowohl im alltäglichen Sprachgebrauch als auch in Fachtexten verwendet, um das Fernbleiben von Nutzung zu beschreiben. Sie kann vorübergehend oder dauerhaft gelten und wird oft in Anweisungen, Sicherheitsvorschriften oder Energiesparmaßnahmen erwähnt.
Etymologisch setzt sich das Wort aus dem Präfix "Nicht-" und dem Substantiv "Benutzung" zusammen; Benutzung bedeutet
Anwendungsbereiche reichen von alltäglichen Situationen bis zu technischen Kontexten. Beispielsweise kann man Geräte oder Systeme vorübergehend
Praktische Auswirkungen liegen auf der Hand: geringerer Energieverbrauch, reduzierte Betriebskosten und verringerte Risiken durch Nichtbenutzung. Langfristig
Siehe auch: Nutzung, Benutzung, Verwendung; verwandte Begriffe umfassen Nutzungsdauer, Nutzungsrecht und Nutzungseinschränkungen.